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Nr. 138PEG-Sonde, Demenz, Essstörung

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • F50.- Essstörungen
  • R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung
  • R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-03-12). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Eine 85-jährige Patientin wird zur Anlage einer PEG-Sonde geplant stationär aufgenommen. Bedingt durch eine bekannte dementielle Erkrankung liegt eine Essverweigerung mit drohendem Energie- und Eiweißmangel vor. Als Hauptdiagnose wird F50.8 Sonstige Essstörungen angegeben. Ist die Hauptdiagnose korrekt?


Kodierempfehlung:


Im oben genannten Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zu Grunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt.


Bis 2009 ist R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung als Hauptdiagnose anzugeben.


Für Fälle ab 2010 ist R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person als Hauptdiagnose anzugeben.


Für Fälle ab 2017 lautet der Kode R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit.


Eine Essstörung nichtorganischen Ursprungs (F50.-) ist im oben genannten Fall nicht bestätigt.