DRGSystemDeutschland

Nr. 13Befunde, abnorme

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2005-08-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


In der DKR D003 gilt:

„Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte)“. Welchen Stellenwert haben die unterschiedlichen Begriffe (Befunde/Werte)?


Kodierempfehlung:


Auch wenn in Klammern gesetzt nur von einer Kontrolle abnormer Werte und nicht abnormer Befunde gesprochen wird, bezieht sich die Aussage des Satzes auf beides (Befunde und Werte). Der Zusatz in Klammer hat nur beispielhaft erläuternden Charakter.