Nr. 115 Spreizer, interspinös

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-830.7,5-839.b
  • 5-830.7 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Einbringen eines Medikamententrägers
  • 5-839.b Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation eines interspinösen Spreizers
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-11-23). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 115, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Verfahren wie z. B. X-STOP®, DIAM-Spacer® oder interspinöses U (Fixano-Spreizer®) werden zunehmend durchgeführt. Eine Kodierung über einen Spondylodesen-OPS ist dabei aber nicht sachgerecht, da es sich bei diesen Verfahren um eine interspinöse Distraktion handelt. Wie ist die Implantation eines interspinösen Spreizers zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Im Jahr 2006 steht für die Leistung ein spezifischer OPS-Kode zur Verfügung: 5 830.7 Implantation eines interspinösen Spreizers zur Entlordosierung.


Für Fälle ab 2007 steht ein Kode aus 5-839.b Implantation eines interspinösen Spreizers zur Verfügung.