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Nr. 109Antikoagulation, Thromboembolieprophylaxe, Phenprocoumon, Heparin – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:Z51.88
  • Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-11-23). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Der Patient stellte sich planmäßig in der gefäßchirurgischen Sprechstunde zur Kontrolle nach Bypass-Operation bei pAVK rechts vor. Zudem Z. n. Mitral- und Aortenklappenersatz (mechanisch). Im Hinblick auf eine geplante zahnärztliche Behandlung war ambulant Phenprocoumon abgesetzt und durch Gabe eines niedermolekularen Heparins ersetzt worden. Aktuell kritischer Abfall der INR. Notfallmäßige stationäre Einweisung zur Vollheparinisierung. Was ist die Hauptdiagnose?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Ein stationärer Aufenthalt eines antikoagulierten Patienten zum Zwecke einer Vollheparinisierung vor einer geplanten zahnärztlichen Behandlung (KDE-109) ist unter anderem mit folgenden Kodes zu kodieren:

- Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (Hauptdiagnose)

- Z29.9 Prophylaktische Maßnahme, nicht näher bezeichnet (Nebendiagnose)

- Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese (Nebendiagnose)


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Hauptdiagnose ist Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung. Grund der Aufnahme ist die Thromboembolieprophylaxe im Hinblick auf das Risiko thromboembolischer Komplikationen bei mechanischem Herzklappenersatz.