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Regeln außerhalb des Katalogs

Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.

97 Ereignisse

BfArM-FAQExklusiva (Exkl.:)01.01.2009

Dürfen Kodes, die im 'Exkl.' eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?

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seit ICD-10-SGB-V 1.3

Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

Dies soll an folgendem Beispiel erläutert werden:

KodeKlassentitel
P22.-Atemnot [Respiratory distress] beim Neugeborenen Exkl. : Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen (P28.5)
P22.0Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Säuglings Hyaline Membranenkrankheit
P28.5Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

Für dieses Beispiel lautet die Frage also: Dürfen das "Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen" (P22.0) und das "Respiratorische Versagen beim Neugeborenen" (P28.5) bei einem Patienten nebeneinander kodiert werden?

Hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, da nach allgemeinem medizinischen Verständnis ein "Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen" (P22.0) nicht notwendigerweise mit einem "Respiratorischen Versagen beim Neugeborenen" (P28.5) vergesellschaftet ist. Darüber hinaus können beide Zustände diagnostisch voneinander abgegrenzt werden.

bis ICD-10-GM 2008

Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen "sowohl als auch" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

BfArM-FAQArzneimittelinduzierte Panzytopenie01.01.2009
seit Jahrgang 2009

Verschlüsselung einer arzneimittelinduzierten Panzytopenie

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ICD-10-GM 2009

Mit der ICD-10-GM Version 2009 wurde bei der Schlüsselnummer D61.1 (Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie) das Inklusivum "Arzneimittelinduzierte Panzytopenie" aufgenommen. Dies hat zu Unklarheiten darüber geführt, ob neben der Schlüsselnummer D61.1, deren Klassentext (nur) die arzneimittelinduzierte aplastische Anämie bezeichnet, zusätzlich noch Schlüsselnummern für das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4- bis D69.6-) und einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) angegeben werden dürfen, um den Zustand der arzneimittelinduzierten Panzytopenie näher zu beschreiben.

In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe ICD des KKG (Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen) wurde für die ICD-10-GM Version 2010 die Einführung des folgenden Hinweistextes bei der Schlüsselnummer D61.- beschlossen, um diese Unklarheiten zu beseitigen:

Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4- bis D69.6‑) oder einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) anzugeben.

Durch diesen Hinweis wird klargestellt, dass eine gleichzeitige Verwendung von Schlüsselnummern aus den Bereichen D61.-, D69.4- bis D69.6- und D70.- zulässig ist. Der Hinweistext soll auch für die Verschlüsselung mit der zurzeit gültigen ICD-10-GM Version 2009 gelten.

BfArM-FAQSpezifizierung des zeitlichen Bezugs einer stationär behandelten Pneumonie zur Krankenhausaufnahme01.01.2008
seit Jahrgang 2023

Wie wird die Schlüsselnummer U69.0-! zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer vollstationär behandelten Pneumonie zur Krankenhausaufnahme verwendet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

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BfArM-FAQImplantation einer Wachstumsendoprothese01.01.2008
seit Jahrgang 2008

Wie wird die Implantation einer Wachstumsendoprothese kodiert?

seit OPS 2008

Die Implantation einer Wachstumsendoprothese wird mit einer Kombination aus den folgenden Kodes abgebildet:

5-820.2- … Sonderprothese für das Hüftgelenk oder 5-822.9- … Sonderprothese für das Kniegelenk (ist sicher der häufigste Fall)

und

5-786.j- (seit Version 2026 5-93b.d-) … Osteosynthese durch ein internes Verlängerungs- und Knochentransportsystem.

Zusätzlich kann auch noch der Zusatzkode für die Tumorendoprothese angegeben werden (5-829.c), wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

BfArM-FAQMindestmerkmale zum Kodebereich 8-98101.01.2008
Jahrgänge 2008–2020

Wie sind die Mindestmerkmale zum Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls zu verstehen?

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BfArM-FAQNicht unmittelbar durchgeführte Therapiebereiche bei multimodaler Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus01.01.2008
seit Jahrgang 2008

Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus (seit OPS 2023 „Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus, angeborener Stoffwechselerkrankung und schwerer Mangelernährung“) (Kode 8-984): Können Therapiebereiche bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen angerechnet werden, wenn sie nicht unmittelbar am Kind oder Jugendlichen durchgeführt wurden?

seit OPS 2008

Bei Kindern und Jugendlichen kann sich das Problem ergeben, dass Therapien aus einigen der in den Mindestmerkmalen genannten Therapiebereichen nicht beim Kind oder Jugendlichen durchgeführt werden können, sondern nur bei den Eltern oder anderen Bezugspersonen des Kindes oder Jugendlichen. So kann z.B. eine Diabetesberatung für ein 2½-jähriges Kind nur als Beratung der Eltern durchgeführt werden.

Solche Therapien bei den Eltern oder anderen Bezugspersonen können im Sinne der Mindestmerkmale für den Kode 8-984 angerechnet werden.

BfArM-FAQSIRS25.01.2007
seit Jahrgang 2016

Was versteht man unter SIRS - Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom?

Volltext anzeigen (~3 Seiten)

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BfArM-FAQMindestmerkmale zum Kodebereich 8-987 (Komplexbehandlung bei MRE)01.01.2007
seit Jahrgang 2007

Wie sind die Mindestmerkmale zum Kode 8-987 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE] zu verstehen?

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seit OPS 2007

Dieser Kode kann für Patienten angegeben werden, bei denen eine Trägerschaft mit multiresistenten Erregern aus dem Kodebereich U80 bis U82 der ICD-10-GM festgestellt wurde und eine strikte Isolierung entsprechend den Mindestmerkmalen des Kodes erfolgte.

In den Mindestmerkmalen des Kodes 8-987 ist eine Liste von Maßnahmen angegeben, die für die Berechnung des dokumentierten durchschnittlichen Mehraufwandes von mindestens 2 Stunden herangezogen werden kann. Dabei handelt es sich um eine Beispielliste, die nicht abschließend ist. Es muss daher nicht jede der in dieser Liste angegebenen Maßnahmen durchgeführt werden. Es sind aber auch nicht alle Maßnahmen, die durchgeführt werden können, in der Liste enthalten. In die Berechnung des Aufwandes sollen die Maßnahmen eingehen, die bei dem jeweiligen Patienten im Rahmen der strikten Isolierung durchgeführt wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern unter Berücksichtigung der aktuellen Behandlungs- und Pflegestandards und der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts erfolgen muss.

BfArM-FAQGrippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenza-Viren06.03.2006
seit Jahrgang 2025

Wie werden die Kodes J09 und U69.2-! angewendet?

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seit ICD-10-GM 2025

Für die Version 2025 wurden die in Zusammenhang mit dem Primärkode J09 zu verwendenden Schlüsselnummern unter "U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besonders epidemiologische Zwecke“ für zukünftige Ereignisse angepasst. Die beiden 5-Steller U69.20! und U69.21! wurden entfernt und drei neue 5-Steller "U69.22! Porcines Influenza-Virus, nachgewiesen", "U69.23! Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesen" und "U69.24! Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesen" eingeführt.

ICD-10-GM 2016 bis 2024

Im Jahr 2016 werden die Kodes J09 und J10.- im Hinblick auf die Richtlinien des globalen Influenzaprogramms der WHO angepasst. Der Kode J09 wird neu gefasst: "Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren" und somit von dem weiteren, neu gefassten Kode J10.-: "Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren" abgegrenzt.

ICD-10-GM 2010 - 2015

2010 wird der Kode J09 neu gefasst: "J09 Grippe durch bestimmte nachgewiesene Influenza-Viren".

Der Kode kann jetzt für Influenza A/H5N1 Epidemie [Vogelgrippe] und Influenza A/H1N1 Pandemie 2009 [Schweinegrippe] angewendet werden. Für besondere epidemiologische Zwecke kann der jeweilige Virusstamm durch einen Zusatzkode aus U69.2-! angegeben werden.

ICD-10-GM 2006, ab 06.03.2006, bis 2009

Zum Kode "J09 Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren" sind nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusätzliche Hinweise aufgenommen worden, die ab sofort gelten.

Die WHO hatte bereits auf der Jahrestagung der Kooperationszentren für die Medizinischen Klassifikationen (WHO-FIC Network) 2005 in Tokio die Einführung dieses Kodes veranlasst. Der Kode trat im Oktober 2005 mit sofortiger Wirkung in Kraft und wurde in die deutsche Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM 2006) übernommen. Unterdessen wurden zwischen der WHO und den Kooperationszentren weitergehende Fragen zur Interpretation des Kodes J09 diskutiert. In der Folge zeigte sich die Notwendigkeit, einen erläuternden Hinweistext dazu einzuführen. Entsprechend der Vorgabe der WHO stellt sich die neue Fassung des Kodes nun wie folgt dar:

J09 Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren Grippe durch Influenzaviren, die normalerweise nur Vögel infizieren und, weniger häufig, sonstige Tiere.

Die WHO kommentiert den erläuternden Hinweistext sinngemäß auf diese Weise:

Die Einstufung, ob Viren normalerweise eine spezielle Spezies infizieren, legen die dafür zuständigen Behörden für Epidemiologie fest. Zurzeit ist H5N1 ein Virus, das die Kriterien des Kodes J09 erfüllt.

Dieser Hinweis zum bestehenden Kode erhält mit sofortiger Wirkung (06.03.2006) Gültigkeit. Das DIMDI wird ihn in den Revisionsprozess für die Version 2007 der ICD-10-GM aufnehmen.

BfArM-FAQZusatzkennzeichen01.01.2006
seit Jahrgang 2004

Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet?

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BfArM-FAQZusatzkennzeichen01.01.2006
seit Jahrgang 2005

Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet?

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BfArM-FAQ24-Stunden-Arztpräsenz01.01.2006
seit Jahrgang 2006

Wie ist der Hinweistext '24-Stunden-Arztpräsenz' beim Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls zu verstehen?

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OPS 2006 - 2012

Die Frage, wie im OPS-Kode 8-981 die 24-Stunden-Arztpräsenz zu interpretieren ist, war Gegenstand vieler Anfragen beim DIMDI. Dabei ging es im Wesentlichen darum, ob sich die Präsenz auf die Anwesenheit des Arztes auf der Schlaganfallstation oder im Krankenhaus bezieht. Um auf diese Fragen eine Antwort geben zu können, wurde der Begriff der 24-Stunden-Arztpräsenz präzisiert, ohne dass im Jahr 2006 eine rechtliche bindende Wirkung aus dieser Empfehlung abgeleitet werden kann.

Es wird angestrebt, die Frage der 24-Stunden-Arztpräsenz zukünftig eindeutig zu definieren. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurde bereits jetzt die folgende Empfehlung von Vertretern der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der Spitzenverbände der Krankenkassen und des DIMDI erarbeitet. Voraussetzung für die Erarbeitung war das Übereinkommen aller Beteiligten, dass es sich ausschließlich um eine Empfehlung handelt.

"Von Montag bis Freitag wird tagsüber eine mindestens 12-stündige Arztpräsenz (Der Arzt kann ein Facharzt oder ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie sein. [Die redaktionelle Ergänzung "für Neurologie" erfolgte mit der Version 2012.]) gefordert, bei der sich der jeweilige Arzt auf der Spezialstation für Schlaganfallpatienten ausschließlich um diese Patienten kümmert und keine zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen hat. Er kann sich in dieser Zeit nur von der Spezialstation entfernen, um Schlaganfallpatienten zum Beispiel zu sichten, zu übernehmen und zu versorgen.

Während der 12-stündigen Arztpräsenz in der Nacht sowie während der 24-stündigen Arztpräsenz an Wochenenden und an Feiertagen ist es zulässig, dass der Arzt der Spezialstation noch weitere neurologische Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, so dass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der Spezialstation zur Verfügung steht.

Um die "Leitung eines in der Schlaganfallbehandlung erfahrenen Facharztes für Neurologie" sicherzustellen, muss pro ganztägiger regulärer Arbeitszeit von Montag bis Freitag ein Facharzt für Neurologie anwesend sein, in der Regel sollte es sich um den für die spezialisierte Einheit zuständigen Oberarzt handeln. In den übrigen Schichten und am Wochenende muss ein solcher Facharzt für Neurologie über Rufbereitschaft verfügbar sein. Darüber hinaus muss eine tägliche Visite durch einen Facharzt für Neurologie erfolgen, der in der Schlaganfallbehandlung besonders erfahren ist."

BfArM-FAQ'Suchtmedizinische Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege beim Qualifizierten Entzug01.01.2006
seit Jahrgang 2006

Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege?

seit OPS 2006

In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.

BfArM-FAQDringlichkeitsstufen bei Registrierung zur Organtransplantation01.01.2005
seit Jahrgang 2009

Wie kodiert man die Registrierung zur Organtransplantation mit Dringlichkeitsstufen?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

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BfArM-FAQBerechnung und Dokumentation von SAPS, TISS01.01.2005
seit Jahrgang 2005

Wie berechnet und dokumentiert man die Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS)?

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seit OPS 2005

Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation.

Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach den Tabellen im Dokument "Berechnung der Aufwandspunkte". Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben seit 2026

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben 2023-2025

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben 2005-2022

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)

BfArM-FAQZytostatische Chemotherapie01.01.2005
seit Jahrgang 2008

Wie kodiert man eine zytostatische Chemotherapie?

seit OPS 2008

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus dem Kapitel 6 'Medikamente' zu verwenden.

OPS 2005 - OPS 2007

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist immer ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus den Medikamentenlisten anzugeben (von 2005 – 2007: 8-012 für ein Medikament der Liste 1; von 2006 – 2007: 8-013 für ein Medikament der Liste 2; in 2007: 8-014 für ein Medikament der Liste 3).

BfArM-FAQAsthmaschulung, Diabetesschulung, während eines stationären Aufenthaltes01.01.2005
seit Jahrgang 2005

Wie soll man Asthmaschulung oder Diabetesschulung während eines stationären Aufenthaltes verschlüsseln?

seit OPS 2005

Seit Version 2005 kann mit den Kodes 9-500 die Patienten- bzw. Angehörigenschulung verschlüsselt werden. Ein Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt und unter Berücksichtigung der Hinweise anzugeben.

OPS-301 Version 2.0 - OPS-301 Version 2004

Diese Maßnahmen können mit dem OPS-301 nicht verschlüsselt werden.

BfArM-FAQRisikoneugeborenes01.01.2005
seit Jahrgang 2005

Was ist ein Risikoneugeborenes?

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seit OPS 2005

Die Definition eines Risikoneugeborenen ergibt sich nach Rücksprache mit der GNPI (Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin) klar aus den folgenden AWMF-Leitlinien:

  • Betreuung des gesunden Neugeborenen im Kreißsaal und während des Wochenbettes der Mutter
  • Verlegung Neugeborener aus Geburtskliniken in Kinderkliniken
  • Antepartaler Transport von Risiko-Schwangeren

Ein Risikoneugeborenes liegt in folgenden Fällen vor:

  • Unreife (weniger als 35 vollendete SSW), Übertragung
  • Zwillinge weniger als 34+0 SSW, höhergradige Mehrlinge
  • Fetale Wachstumsretardierung (3. Perzentile und weniger)
  • Chronische Plazentainsuffizienz, Nabelschnurkomplikationen
  • Schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen wie schwere Präeklampsie, HELLP-Syndrom
  • Fetale Herzrhythmusstörungen
  • Anamnestischer Verdacht auf Infektion (fetale Tachykardie, Fieber der Mutter über 38,0 °C, vorzeitiger Blasensprung mehr als 24 Stunden, etc.)
  • Chronische Infektionen der Mutter, wenn sie den Fetus bedrohen (Toxoplasmose, HSV, CMV, HIV)
  • Chronische Erkrankungen der Mutter, wenn sie den Fetus bedrohen (z.B. schwere Organerkrankungen, PKU, Hypo-/Hyperthyreose, Zustand nach Transplantation, Autoimmunopathien, mütterlicher Diabetes mellitus, Gestationsdiabetes)
  • Drogenabhängigkeit
  • Fehlbildungen oder Verdacht darauf
  • Angeborene Stoffwechselstörungen bzw. Endokrinopathie oder Verdacht darauf (Diabetische Fetopathie)
  • Morbus haemolyticus neonatorum
BfArM-FAQEndständige Kodierung01.01.2004
seit Jahrgang 2004

Müssen immer terminale (endständige) Schlüsselnummern verwendet werden?

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seit ICD-10-GM 2004

Grundsätzlich gilt für die Kodierung mit der ICD-10-GM: Es ist so spezifisch wie möglich zu kodieren. D.h., es müssen bei der Kodierung immer terminale, also endständige Schlüsselnummern verwendet werden. Endständige Schlüsselnummern sind solche, die nicht weiter unterteilt sind, die also keine Subkategorien haben.

Eine Ausnahme gilt für den vertragsärztlichen Bereich (§ 295 SGB V): Für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend, auch wenn es fünfstellige Subkategorien gibt.

Diese Ausnahmeregel ersetzt den sog. Minimalstandard der ICD-10-SGB-V Version 1.3 und ist wie die Regelungen zu den Zusatzkennzeichen den im Bundesanzeiger veröffentlichten "Bekanntmachungen gemäß §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Anwendung des Diagnosenschlüssels" zu entnehmen, mit denen die jeweils neue Version in Kraft gesetzt wird.

Bekanntmachungen des BMG zur ICD-10-GM

BfArM-FAQSARS01.01.2004
seit Jahrgang 2007

Wie wird SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) kodiert?

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seit ICD-10-GM 2007

Mit der ICD-10-GM 2007 wird der Kode für SARS - bisher eine Ausrufezeichenschlüsselnummer - wie in der WHO-Fassung ein primärer Kode. Er wird mit J17.1* kombiniert zu: U04.9+ J17.1*.

ICD-10-GM 2004 bis ICD-10-GM 2006

In der Version 2004 der ICD-10-WHO wurde ein neuer Kode für SARS eingeführt: U04 Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS]. Er wird mit J17.1* kombiniert zu: U04.9+ J17.1*.

In der ICD-10-GM 2004 wurde die Kodierung von SARS modifiziert, um eine adäquate Abbildung in den G-DRGs zu ermöglichen: U04.9! ist in der GM-Fassung eine Ausrufezeichenschlüsselnummer. Aus dem Hinweis zu U04.-! ergibt sich folgende Kodierung für eine SARS-Pneumonie: J12.8 B97.2! U04.9!.

Bitte beachten Sie: Im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM 2004 wird im Hinweis zum Kode U04.-! als Kodierung für eine SARS-Pneumonie irrtümlich J12.8+ B97.2* U04.9! angegeben. Korrekt muss es heißen: J12.8 B97.2! U04.9!

BfArM-FAQNicht genannte Kombinationen aus Linksherz-Katheter- und Rechtsherz-Katheteruntersuchungen01.01.2003
seit Jahrgang 2009

Wie können in 1-272 nicht genannte Kombinationen aus Linksherz-Katheter- und Rechtsherz-Katheter­unter­suchungen verschlüsselt werden?

seit OPS 2009

Seit der OPS-Version 2009 ist der Kode für die kombinierte Links- und Rechtsherz-Katheteruntersuchung weggefallen. Die durchgeführten Untersuchungen werden seitenspezifisch kodiert. Unter 1-273 und 1-275 ist ein entsprechender Hinweis ergänzt worden.

OPS-301 2.1 - OPS 2008

Ein Teil der unter 1-275 genannten Untersuchungen findet sich nicht bei den kombinierten Links- und Rechtsherz-Katheteruntersuchungen. In diesem Fall ist eine passende Ziffer aus dem Bereich der isolierten Linksherz-Katheteruntersuchungen mit einer geeigneten Ziffer aus dem Bereich für Rechtsherz-Katheteruntersuchungen (1-273) zu kombinieren.

BfArM-FAQMorphologie-Schlüssel01.01.2001
seit Jahrgang 2016

Wozu dient der Morphologie-Schlüssel?

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BfArM-FAQ'Zustand nach'01.01.2001

Wie verschlüssele ich 'Zustand nach ...'?

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seit ICD-10-SGB-V 2.0

"Zustand nach" bedeutet, dass die ursprüngliche Krankheit u.U. nicht mehr vorliegt, z.B. "Zustand nach Mammakarzinom".

Für die stationäre Behandlung gilt:

  • Ist der Tumor nicht vollständig entfernt, so liegt noch ein Mammakarzinom vor, und es muss mit C50.9 verschlüsselt werden.

  • Ist das Mammakarzinom vollständig entfernt, hat die Patientin aber noch Beschwerden, so sind diese Beschwerden zu verschlüsseln (z.B. Lymphödem nach (partieller) Mastektomie I97.2-).

  • Ist die Patientin beschwerdefrei, so muss nach den Verschlüsselungsregeln die Z85.3 "Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Eigenanamnese" verschlüsselt werden.

Für die ambulante Behandlung gilt:

  • Die ICD-10-SGB-V (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Zustand nach" das Zusatzkennzeichen "Z" vor, das an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt wird. Für "Zustand nach Mammakarzinom" lautet dann die Verschlüsselung C50.9Z.

Das Zusatzkennzeichen Z kann also nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung (Kodierung nach § 295 SGB V) benutzt werden. In der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien anzuwenden.

Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet? (ICD-10-GM Nr. 1010)

BfArM-FAQVerbringungsleistungen01.01.2001

Sollen Leistungen dokumentiert werden, die ein Patient während des stationären Aufenthaltes in anderen Krankenhäusern oder Praxen als Fremdleistungen erhalten hat?

seit OPS 2.0

Die Vergütung dieser sogenannten Verbringungsleistungen (z.B. MRT, Szintigraphie, usw.) erfolgt durch das überweisende Krankenhaus an den Leistungserbringer. Diese Leistungen sind, wenn sie Bestandteil des OPS sind, auch vom überweisenden Krankenhaus zu dokumentieren.

BfArM-FAQBenutzung endständiger Kodes01.01.2001

Müssen immer die endständigen Kodes benutzt werden?

seit OPS 2.0

Ja, wenn ein 6-stelliger Kode vorhanden ist, muss dieser benutzt werden. Wenn ein 5-stelliger Kode keine 6-stellige Unterteilung hat, ist dies der endständige Kode. Es gibt auch 4-stellige Kodes, die keine weitere Unterteilung haben. Auch diese dürfen dann benutzt werden. 3-stellige Kodes haben immer eine Unterteilung und dürfen für die Kodierung nicht verwendet werden. In den Metadaten sind die endständigen Kodes mit einem "T = terminale Schlüsselnummer" und die nicht endständigen Kodes mit einem "N = nichtterminale Schlüsselnummer" gekennzeichnet.

BfArM-FAQEKG, Blutdruckmessung, Röntgenuntersuchung01.01.2001

Wie sollen folgende Diagnostikverfahren kodiert werden: Routine-EKG, Belastungs-EKG, 24-Stunden-EKG, 24-Stunden-Blutdruckmessung und Röntgenuntersuchungen? (OPS-1001)

seit OPS 2.0

Die hier aufgelisteten diagnostischen Maßnahmen können und sollen mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

BfArM-FAQMehrfach durchgeführte diagnostische Prozeduren während eines stationären Aufenthaltes01.01.2001

Müssen mehrfach durchgeführte diagnostische Prozeduren während eines stationären Aufenthaltes (z.B. Herzkatheter, CCT, Sonographie, Gastroskopie) auch mehrfach kodiert werden?

seit OPS 2.0

Ja, mehrfach durchgeführte und kodierbare diagnostische Maßnahmen, die aufwendig sind, sollten auch mehrfach kodiert werden.

BfArM-FAQAtemgasanalyse, Blutgasanalyse01.01.2001

Wie sollen die Atemgasanalyse und die Blutgasanalyse kodiert werden?

seit OPS 2.0

Die Atemgasanalyse und die Blutgasanalyse können und sollen mit dem OPS nicht kodiert werden.

BfArM-FAQBiopsie durch Inzision01.01.2001

Was ist eine Biopsie durch Inzision?

seit OPS 2.0

Die Inzision bezieht sich auf die Art des Zuganges. Durch die Inzision wird das Biopsiegebiet freigelegt.

BfArM-FAQHirntodfeststellung01.01.2001

Wann ist der Kode für Hirntodfeststellung zu verwenden?

seit OPS 2.0

Der Kode ist immer dann anzugeben, wenn die Feststellung des Hirntodes entsprechend den dafür vorgesehenen Richtlinien erfolgte.

BfArM-FAQLungenfunktionsdiagnostik01.01.2001

Wie soll die Lungenfunktionsdiagnostik kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann über die pneumologischen Funktionsuntersuchungen im Kapitel 1 (Kode 1-71) abgebildet werden.

OPS-301 2.0

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

BfArM-FAQTransösophageale Echokardiographie01.01.2001

Wie soll die transösophageale Echokardiographie kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die transösophageale Echokardiographie kann mit dem Kode 3-052 abgebildet werden.

OPS-301 Version 2.0

Die transösophageale Echokardiographie kann zurzeit nicht kodiert werden.

BfArM-FAQMammographie, Mamma-Markierung01.01.2001
seit Jahrgang 2009

Gibt es eine Ziffer für die Mammographie und für die Mamma-Markierungen?

seit OPS 2009

Die Mammographie wurde in die amtliche Fassung übernommen und kann mit einem Kode aus dem Bereich 3-100 verschlüsselt werden.

OPS Version 2004 - OPS Version 2008

Die Mammographie kann in der erweiterten Fassung des OPS mit einem Kode aus dem Bereich 3-100 verschlüsselt werden.

OPS-301 Version 2.0 - OPS-301 Version 2.1

Die Mammographie kann und soll als konventionelle Röntgenuntersuchung mit dem OPS nicht verschlüsselt werden.

BfArM-FAQStress-Echokardiographie01.01.2001
seit Jahrgang 2010

Wie soll die Stress-Echokardiographie kodiert werden?

seit OPS 2010

Die Stress-Echokardiographie kann mit dem Kode 3-031 abgebildet werden.

OPS Version 2009

Die Stress-Echokardiographie kann nicht mehr kodiert werden.

OPS-301 Version 2.1 - OPS Version 2008

Die Stress-Echokardiographie kann in der erweiterten Fassung des OPS mit den Kodes 3-023.1 – 3-023.3 und 3-043.1 – 3-043.3 verschlüsselt werden.

OPS-301 Version 2.0

Die Stress-Echokardiographie kann zurzeit nicht kodiert werden.

BfArM-FAQPolypektomien vs. 'Biopsien durch Inzision'01.01.2001

Sind Polypektomien 'Biopsien durch Inzision'?

seit OPS 2.0

Polypektomien sind Abtragungen eines Polypen meist im Magen-Darm-Bereich und werden im Kapitel 5 entsprechend der Entnahmestelle des Organs als "lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe..." klassifiziert.

BfArM-FAQMonitoring-Kodes01.01.2001

Sind die Monitoring-Kodes auch zur Verschlüsselung der postoperativen Überwachung von Patienten zu verwenden?

seit OPS 2.0

Alle Monitoring-Kodes sind nicht für die postoperative Überwachung, sondern nur für intensivmedizinische Patienten zu verwenden.

BfArM-FAQIntubation01.01.2001

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

BfArM-FAQAnästhesie01.01.2001

Wie kann man eine Anästhesie kodieren?

seit OPS 2.0

Zu jeder Operation gehört eine Anästhesie. Diese wird nicht extra verschlüsselt. Die in Kapitel 8 aufgeführten Kodes sind nur anzuwenden, wenn ausnahmsweise bei einer Maßnahme, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt wird, eine Anästhesie erforderlich ist.

BfArM-FAQTherapeutische Injektion, Heparin-Injektion01.01.2001

Wie ist der Kode 8-020 'Therapeutische Injektion' zu verstehen? Zählt dazu jede Heparin-Injektion?

seit OPS 2.0

Mit dem Kode 8-020 sind nur therapeutische Injektionen in die genannten Lokalisationen zu verschlüsseln. Alle anderen Injektionen werden nicht kodiert.

Spezielle therapeutische Injektionen wie die systemische Thrombolyse (seit 2004), die chemische Synoviorthese (seit 2005) und die Thrombininjektion durch Anwendung eines Katheters in einer Arterie (seit 2009) sind in die amtliche Fassung aufgenommen worden. (Die Antidottherapie war von 2004 - 2007 in der erweiterten Fassung enthalten.)

BfArM-FAQIntraoperative Maßnahmen01.01.2001

Sind intraoperative Maßnahmen wie Monitoring, ZVK, Legen einer Magensonde, Darmspülung etc. zusätzlich zum OP-Kode zu kodieren?

seit OPS 2.0

Nein, zusätzlich zum OP-Kode sind diese Maßnahmen nicht zu verschlüsseln.

BfArM-FAQEigenblutspende, Autotransfusion01.01.2001

Wie können die Eigenblutspende und die Autotransfusion kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Gewinnung und Transfusion von Eigenblut wird mit dem OPS-Kode 8-803 verschlüsselt. Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

OPS-301 Version 2.0

Diese Maßnahmen können mit dem OPS-301 nicht verschlüsselt werden.

BfArM-FAQSystematische Lysetherapie01.01.2001
seit Jahrgang 2004

Wie kann die systemische Lysetherapie (z.B. bei Herzinfarkt) kodiert werden?

seit OPS 2025

Die systemische Thrombolyse wird mit dem Kode 8-020.8 kodiert. Das verwendete Fibrinolytikum mit einem eigenen Kode in Kapitel 6 ist gesondert zu kodieren.

seit OPS 2004

Die systemische Thrombolyse wird mit dem Kode 8-020.8 kodiert.

OPS-301 Version 2.0 - OPS-301 Version 2.1

Die systemische Lysetherapie kann und soll mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

BfArM-FAQSedierung bei Punktion, Gastroskopien, Koloskopien01.01.2001
seit Jahrgang 2008

Wie wird die Sedierung bei Punktionen, Gastroskopien, Koloskopien etc. kodiert?

seit OPS 2008

Die (Analgo-)Sedierung kann mit dem Kode 8-903 kodiert werden. Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.

Im Kode 8-90 'Anästhesie' wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Zusatzkode handelt. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z. B. bei Kindern). Eine Analgosedierung beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.

OPS-301 2.0 - OPS 2007

Die Sedierung kann nicht kodiert werden.

BfArM-FAQPflegerische Maßnahmen01.01.2001
seit Jahrgang 2008

Wie sollen pflegerische Maßnahmen, z.B. Lagerungsmaßnahmen, verschlüsselt werden?

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seit OPS 2008

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Die Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze ist davon ausgeschlossen.

OPS 2006 - OPS 2007

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

OPS-301 2.0 - OPS 2005

Es gibt nur einen Kode für die Lagerungsbehandlung: 8-390. Der Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

BfArM-FAQEndständige Dreisteller01.01.2000

Wie sollen nicht weiter unterteilte dreistellige Schlüsselnummern angegeben werden?

seit ICD-10-SGB-V 1.3

Nicht weiter unterteilte Dreisteller (endständige Dreisteller) können im Prinzip unverändert zum Kodieren verwendet werden.

Für die ICD-10-WHO wird für nicht unterteilte Dreisteller im Regelwerk zur ICD-10-WHO empfohlen, den Dreisteller um eine vierte, mit einem "X" gefüllte Stelle zu ergänzen, falls EDV-Systeme wegen fester Feldlängen eine vierte Stelle erfordern. A90 wird dann zu A90.X.

Für die ICD-10-SGB-V und die ICD-10-GM gilt diese Regel nicht.

BfArM-FAQDoppelkodierung, Mehrfachkodierung01.01.2000

Warum gibt es für manche Diagnosen mehr als eine Schlüsselnummer, z.B. beim Kreuz-Stern-System?

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seit ICD-10-SGB-V 1.3

Bei der Kodierung nach der ICD-10 ist - wie schon bei der ICD-9 - bei bestimmten diagnostischen Feststellungen eine besondere Art der Doppelkodierung möglich, bei der ein Kode für die Ätiologie, der zweite für die Manifestation einer Krankheit steht. Diese Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung erfolgt entsprechend dem sog. Kreuz-Stern-System, das sowohl in der WHO- als auch in der GM-Fassung der ICD-10 gilt. Zu beachten ist, dass bei der Anwendung des Kreuz-Stern-Systems in der ICD-10-GM im ambulanten und stationären Bereich bereichsspezifische Kodierrichtlinien vorrangig gelten.

Bei einer Rötelnenzephalitis z.B. manifestiert sich die allgemeine Infektionskrankheit Röteln am speziellen Organ Gehirn: Ätiologie Röteln (B06.0+ Röteln mit neurologischen Komplikationen) und Manifestation Gehirn (G05.1* Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten). Die Verschlüsselung lautet: B06.0+ G05.1*

Wenn nur eine Schlüsselnummer angegeben werden soll, hat die Ätiologie-Schlüsselnummer Vorrang. Dies ist z.B. bei der sog. unikausalen Todesursachenverschlüsselung mit der ICD-10-WHO der Fall. Die Rötelnenzephalitis wird dann mit B06.0 verschlüsselt; das Kreuz braucht dann nicht angegeben zu werden.

Während in der ICD-9 als Kreuz-Schlüsselnummern nur Schlüsselnummern verwendet werden konnten, die explizit in der Systematik ein Kreuz trugen, kann in der ICD-10 jede primäre Schlüsselnummer (also jede Schlüsselnummer ohne Stern und (in der GM-Ausgabe) ohne Ausrufezeichen) zur Kreuz-Schlüsselnummer werden, wenn eine Kombination mit einer Sternschlüsselnummer medizinisch sinnvoll ist. Die Diagnose "Glaukom bei Aniridie" z.B. wird laut Alphabetischem Verzeichnis mit Q13.1+ H42.8* verschlüsselt; Q13.1 ist jedoch im Systematischen Verzeichnis nicht als Kreuz-Schlüsselnummer gekennzeichnet.

An beliebige primäre Schlüsselnummern einen Stern oder ein Ausrufezeichen (nur in der SGB-V- bzw. GM-Fassung) anzuhängen, ist dagegen nicht erlaubt.

Neben der Doppelkodierung nach dem Kreuz-Stern-System gibt es - meist beschränkt auf die ICD-10-GM - weitere Arten der Doppel- oder Mehrfachkodierung: obligatorische, durch einen Hinweis vorgeschriebene Kombination eines Primärkodes mit einem Ausrufezeichenkode, Kombination aus Primärkode und optionalen Ausrufezeichenkodes, Kombination aus zwei Primärkodes, Kombination aus einem Primärkode und mehreren Sekundärkodes und andere. Derartige Konstellationen ergeben sich in der Regel aus den Hinweisen ("Soll … angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen") zu einzelnen Kodes oder aus den bereichsspezifischen Kodierrichtlinien.

BfArM-FAQ'Verdacht auf' und 'Ausschluss von'01.01.2000

Wie verschlüssele ich 'Verdacht auf ...' oder 'Ausschluss von ...'?

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seit ICD-10-SGB-V 2.0

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese beiden Zusatzkennzeichen können nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung benutzt werden (Kodierung nach § 295 SGB V). Seit Version 2.0 sind Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit im stationären Bereich nicht zulässig. Die Kodierung von Verdachtsdiagnosen in der stationären Versorgung ist in den Deutschen Kodierrichtlinien beschrieben.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Versionsverlauf ICD-10-GM

ICD-10-SGB-V Version 1.3

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) sieht für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese Zusatzkennzeichen sind für den stationären und den ambulanten Bereich zulässig.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.