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Regeln außerhalb des Katalogs

Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.

10 Ereignisse

BfArM-FAQSchweregrad Parkinson bei Wirkungsfluktuation16.06.2015
seit Jahrgang 2006

Wie kodiert man im Rahmen eines stationären Aufenthaltes den Schweregrad der Parkinson-Krankheit bei Patienten mit Wirkungsfluktuation?

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seit ICD-10-GM 2006

Die Zuordnung des Schweregrades der Parkinson-Krankheit zu den Subkategorien G20.0-G20.2 ist nach der modifizierten Stadieneinteilung der Parkinson-Krankheit nach Hoehn und Yahr vorzunehmen.

Bei Wirkungsfluktuation kann die Zuordnung zu den Krankheitsstadien variieren, je nachdem, ob sich der Patient im Zustand vorhandener (ON) oder nicht vorhandener (OFF) Medikamentenwirkung befindet. Es ist das Stadium zu kodieren, das dem schlechtesten Zustand entspricht, der bei dem Patienten während des stationären Aufenthalts auftrat und dokumentiert wurde.

Beispiele:

Ein Patient im Stadium 4 wird wegen Wirkungsfluktuation mit Wechsel in OFF-Zustände aufgenommen; während des stationären Aufenthaltes sind im OFF-Zustand die Kriterien des Stadiums 5 erfüllt und dokumentiert. Als Schweregrad wird dann Stadium 5 kodiert.

Ein Patient im Stadium 4 wird wegen Wirkungsfluktuation mit Wechsel in OFF-Zustände aufgenommen, die anamnestisch den Kriterien des Stadiums 5 entsprechen, aber während des stationären Aufenthaltes nicht auftreten. Als Schweregrad wird dann Stadium 4 kodiert. Entscheidend für die Kodierung ist der schlechteste Zustand, den der Patient tatsächlich bei Aufnahme oder während des stationären Aufenthaltes gezeigt hat.

BfArM-FAQ24-stündige ärztliche Anwesenheit05.06.2013
seit Jahrgang 2007

Ist für den Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls die 24-stündige ärztliche Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) so zu verstehen, dass der Arzt ausschließlich für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) zuständig ist?

seit OPS 2007

Eine exklusive Zuständigkeit für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) ist nicht erforderlich. Während der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) ist es zulässig, dass der Arzt der spezialisierten Behandlungseinheit noch weitere Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, sodass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der spezialisierten Behandlungseinheit zur Verfügung steht.

BfArM-FAQHalbstündige Transportentfernung05.06.2013
Jahrgänge 2007–2020

Wie ist der Text "Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel" für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen?

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seit OPS 2007 bis 2020

Wenn ein Kode aus den Bereichen 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls angegeben werden soll, gilt Folgendes:

Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.* Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.

Wenn der Transport eines Patienten erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.

  • Dieser Satz wurde 2018 zur Klarstellung eingefügt.
BfArM-FAQEinbindung eines Facharztes für Neurologie01.01.2011
Jahrgänge 2011–2020

Wie ist zu verstehen, dass 'der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden ist und umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung steht'?

seit OPS 2011 bis 2020

Die Einbindung eines Facharztes für Neurologie im Team ist zur Erfüllung der OPS-Kodes aus 8-98b (ohne und mit Anwendung eines Telekonsildienst) vor Ort erforderlich. Der Facharzt für Neurologie muss nicht ständig im Krankenhaus anwesend sein.

Lediglich die primäre neurologische Untersuchung kann telekonsiliarisch durch eine als Beratungszentrum fungierende überregionale Stroke Unit erfolgen. Die Untersuchung erfolgt dabei als Videountersuchung in Zusammenarbeit mit einem vor Ort anwesenden und in der neurologischen (Video-)Untersuchung trainierten Arzt. In der Regel findet im Telekonsil auch eine neurologische Bewertung der zerebralen Bildgebung und ggf. anderer Untersuchungsbefunde statt. Das Telekonsil wird in einem schriftlichen Befund dokumentiert.

BfArM-FAQTeilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort01.01.2011
seit Jahrgang 2011

Wie ist 'Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort' zu verstehen?

seit OPS 2011

An der Visite in der Klinik muss ein Neurologe mit physischer Präsenz teilnehmen. Dies kann im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer neurologischen Fachklinik bzw. Fachabteilung oder mit einem niedergelassenen Neurologen erfolgen.

BfArM-FAQTägliche Visite bei Anwendung eines Telekonsildienstes01.01.2011
seit Jahrgang 2011

Ist auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort erforderlich?

seit OPS 2011

Die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort ist für die Erfüllung der OPS 8-98b erforderlich. Dies gilt auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes.

BfArM-FAQDokumentation von Behandlungsqualität01.01.2011
seit Jahrgang 2011

Was wird unter 'Kontinuierliche strukturierte Dokumentation der Behandlungsqualität' verstanden?

seit OPS 2011

Hierunter wird die Dokumentation von Behandlungsabläufen und Kurzzeit-Behandlungsergebnissen bei allen stationär behandelten Patienten mit Schlaganfall und TIA verstanden. Die Dokumentation muss sich an evidenzbasierten Kriterien für die Behandlungsqualität beim Schlaganfall orientieren. In Deutschland existieren derartige Dokumentationsmatrizen in verschiedenen Schlaganfallregistern (z.B. nach dem Muster der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlaganfallregister).

BfArM-FAQRegionales Netzwerk01.01.2011
Jahrgänge 2011–2020

Was bedeutet 'regionales Netzwerk' im Kriterium 'Die primäre neurologische Untersuchung erfolgt im Rahmen eines regionalen Netzwerkes durch einen Telekonsildienst einer überregionalen Stroke Unit' und worauf basiert diese Forderung?

seit OPS 2011 bis 2020

Als regionales Netzwerk wird eine Zusammenarbeit von Kliniken in einem vertraglich geregelten Kooperationsverhältnis angesehen. Die maximale Transportentfernung für Notfalleingriffe ist bereits im OPS-Text definiert. Für die Durchführung der im OPS geforderten regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätsbesprechungen sowie des Bedside-Pflegetrainings in der Behandlungseinheit sollte die Entfernung von der nächstgelegenen, als Beratungszentrum fungierenden, überregionalen Stroke Unit maximal 120 Kilometer betragen.

BfArM-FAQMindestmerkmale zum Kodebereich 8-98101.01.2008
Jahrgänge 2008–2020

Wie sind die Mindestmerkmale zum Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls zu verstehen?

Volltext anzeigen (~3 Seiten)

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BfArM-FAQ24-Stunden-Arztpräsenz01.01.2006
seit Jahrgang 2006

Wie ist der Hinweistext '24-Stunden-Arztpräsenz' beim Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls zu verstehen?

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OPS 2006 - 2012

Die Frage, wie im OPS-Kode 8-981 die 24-Stunden-Arztpräsenz zu interpretieren ist, war Gegenstand vieler Anfragen beim DIMDI. Dabei ging es im Wesentlichen darum, ob sich die Präsenz auf die Anwesenheit des Arztes auf der Schlaganfallstation oder im Krankenhaus bezieht. Um auf diese Fragen eine Antwort geben zu können, wurde der Begriff der 24-Stunden-Arztpräsenz präzisiert, ohne dass im Jahr 2006 eine rechtliche bindende Wirkung aus dieser Empfehlung abgeleitet werden kann.

Es wird angestrebt, die Frage der 24-Stunden-Arztpräsenz zukünftig eindeutig zu definieren. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurde bereits jetzt die folgende Empfehlung von Vertretern der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der Spitzenverbände der Krankenkassen und des DIMDI erarbeitet. Voraussetzung für die Erarbeitung war das Übereinkommen aller Beteiligten, dass es sich ausschließlich um eine Empfehlung handelt.

"Von Montag bis Freitag wird tagsüber eine mindestens 12-stündige Arztpräsenz (Der Arzt kann ein Facharzt oder ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie sein. [Die redaktionelle Ergänzung "für Neurologie" erfolgte mit der Version 2012.]) gefordert, bei der sich der jeweilige Arzt auf der Spezialstation für Schlaganfallpatienten ausschließlich um diese Patienten kümmert und keine zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen hat. Er kann sich in dieser Zeit nur von der Spezialstation entfernen, um Schlaganfallpatienten zum Beispiel zu sichten, zu übernehmen und zu versorgen.

Während der 12-stündigen Arztpräsenz in der Nacht sowie während der 24-stündigen Arztpräsenz an Wochenenden und an Feiertagen ist es zulässig, dass der Arzt der Spezialstation noch weitere neurologische Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, so dass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der Spezialstation zur Verfügung steht.

Um die "Leitung eines in der Schlaganfallbehandlung erfahrenen Facharztes für Neurologie" sicherzustellen, muss pro ganztägiger regulärer Arbeitszeit von Montag bis Freitag ein Facharzt für Neurologie anwesend sein, in der Regel sollte es sich um den für die spezialisierte Einheit zuständigen Oberarzt handeln. In den übrigen Schichten und am Wochenende muss ein solcher Facharzt für Neurologie über Rufbereitschaft verfügbar sein. Darüber hinaus muss eine tägliche Visite durch einen Facharzt für Neurologie erfolgen, der in der Schlaganfallbehandlung besonders erfahren ist."