PF05Z Fehlkodierung bei stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung

VerwendungFehler-PEPP — vom Grouper zugewiesen, wenn Prozeduren fehlerhaft kodiert sind (z. B. sich ausschließende Kodes am selben Tag) oder der Fall nicht gruppierbar ist (PF96Z: ungültige Hauptdiagnose, fehlende oder falsche Angaben). Die Kodierung ist zu prüfen und zu korrigieren.

Unbewertete PEPP: das Entgelt wird krankenhausindividuell nach § 6 Abs. 1 BPflV vereinbart.