OPS-301 2016

Operationen- und Prozedurenschlüssel

Zusätzlich nach Bedeutung gesucht

9-696.38
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Psychologen: 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.78
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.3f
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Psychologen: 16 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.49
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 9 bis 10 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.55
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 6 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.4g
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
9-696.75
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: 6 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 3
8-800.fr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.25ZP: ZP59.25⚖ 3
8-800.gr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE146.24ZP: ZP58.24⚖ 3
8-800.c8
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 56 TE bis unter 64 TEEinmalkodeZE: ZE107.08ZP: ZP38.08⚖ 3
8-800.hr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Pathogeninaktiviertes Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 pathogeninaktivierte ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE146.24ZP: ZP58.24⚖ 3
8-800.cc
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 88 TE bis unter 104 TEEinmalkodeZE: ZE107.12ZP: ZP38.12⚖ 3
8-800.dr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Pathogeninaktiviertes Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 pathogeninaktivierte Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.25ZP: ZP59.25⚖ 3
8-800.fj
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 46 bis unter 52 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.19ZP: ZP59.19⚖ 3
8-810.ap
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 90.000 Einheiten bis unter 100.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.an
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 80.000 Einheiten bis unter 90.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.am
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 70.000 Einheiten bis unter 80.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.ar
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 100.000 Einheiten bis unter 120.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98Neu8-810.aq2015⚖ 1
8-810.ah
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 45.000 Einheiten bis unter 50.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.bp
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Plasmatischer Faktor IX: 90.000 Einheiten bis unter 100.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.aw
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 240.000 Einheiten bis unter 280.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98Neu8-810.aq2015⚖ 1
8-810.ak
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 60.000 Einheiten bis unter 70.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.a3
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: Bis unter 500 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.af
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor IX: 35.000 Einheiten bis unter 40.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
9-695.01
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-695.00
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-695.10
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-695.11
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.04
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.00
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.01
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.02
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.03
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.10
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.11
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.12
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.13
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.14
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-647.8
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 9 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.0
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 1 BehandlungstagZusatzkodenur § 17d
9-647.1
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 2 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.2
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 3 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.3
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 4 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.4
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 5 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.5
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 6 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.6
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 7 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.7
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 8 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.9
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 10 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.a
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 11 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-647.b
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 12 BehandlungstageZusatzkodenur § 17d
9-692.15
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-692.03
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-692.04
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-692.05
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-692.13
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-692.14
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17d⚖ 1
5-86a.14
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Sechs oder mehr Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkodeNeu5-869.542015
5-86a.04
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Sechs oder mehr Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkodeNeu5-869.442015
5-86a.00
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Zwei Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkodeNeu5-869.402015
5-86a.01
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Drei Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkodeNeu5-869.412015
5-86a.02
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Vier Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkodeNeu5-869.422015
5-86a.12
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Vier Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkodeNeu5-869.522015
5-86a.11
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Drei Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkodeNeu5-869.512015
5-86a.03
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Fünf Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkodeNeu5-869.432015
5-86a.10
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Zwei Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkodeNeu5-869.502015
5-86a.13
Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Fünf Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkodeNeu5-869.532015
8-85a.1a
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Mehr als 600 bis 960 StundenZusatzkode⚖ 2
8-85a.03
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Intermittierend: 11 und mehr BehandlungenZusatzkode⚖ 2
8-85a.00
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Intermittierend: 1 bis 3 BehandlungenZusatzkode⚖ 2
8-85a.01
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Intermittierend: 4 bis 5 BehandlungenZusatzkode⚖ 2
8-85a.02
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Intermittierend: 6 bis 10 BehandlungenZusatzkode⚖ 2
8-85a.13
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Bis 24 StundenZusatzkode⚖ 2
8-85a.14
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Mehr als 24 bis 72 StundenZusatzkode⚖ 2
8-85a.15
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Mehr als 72 bis 144 StundenZusatzkode⚖ 2
8-85a.16
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Mehr als 144 bis 264 StundenZusatzkode⚖ 2
8-85a.17
Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates: Kontinuierlich: Mehr als 264 bis 432 StundenZusatzkode⚖ 2
9-649.78
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Pflegefachpersonen: 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-649.58
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-649.38
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-649.69
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Spezialtherapeuten: Mehr als 9 bis 10 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-649.0
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Keine Therapieeinheit pro WocheZusatzkodenur § 17dNeuHinweis⚖ 2
9-649.10
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 1 Therapieeinheit pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-649.11
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 2 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 2
9-694.8
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 9 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.s
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 26 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.0
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 BehandlungstagZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.1
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 2 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 3 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.3
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 4 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.4
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 5 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.5
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 6 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.6
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 7 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.7
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 8 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.9
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 10 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-694.a
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 11 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 2
9-693.03
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET04.01⚖ 1
9-693.05
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET04.03⚖ 1
9-693.02
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 1
9-693.00
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 1
9-693.01
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17d⚖ 1