9-695.10 Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/Tag

9-69·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 07.07.2011 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Ausführlich:
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/Tag

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQPsychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin07.07.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 9-69

Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69?

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seit OPS 2023

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2016 bis OPS 2022

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2011 bis OPS 2015

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervision eines Behandlungsteams bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro Tag (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervision eines Behandlungsteams bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Kindern mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro Tag (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen2

2018Gestrichen
ersatzlos
2015Neu
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/Tag
ohne Vorgänger

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