9-985.1 Teilstationäre pädiatrische Behandlung: Mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

9-98·Pflegebedürftigkeit und teilstationäre pädiatrische Behandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Teilstationäre pädiatrische Behandlung; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kodieranleitung5

Hinweis:
Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Dilatation des Anus 5-499.0
Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Bougierung des Ösophagus 5-429.8, Ballondilatation des Ösophagus5-429.7
Mindestmerkmale: Behandlung durch einen Facharzt für Kinderchirurgie
Mindestmerkmale: Analgosedierung oder Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie und eine Pflegekraft
Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht gesondert zu kodieren

Alphabetisches Verzeichnis1

Teilstationäre pädiatrische Behandlung mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen1

2021Neu
Teilstationäre pädiatrische Behandlung: Mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ohne Vorgänger

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Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024