9-985.0 Teilstationäre pädiatrische Behandlung: Ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

9-98·Pflegebedürftigkeit und teilstationäre pädiatrische Behandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Teilstationäre pädiatrische Behandlung; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kodieranleitung2

Exklusive:
Teilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen8-01a
Hinweis:
Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Therapeutische Injektion, Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie oder Transfusion mit der Notwendigkeit einer Überwachung, Nachbeobachtung oder langsamen Verabreichung 8-020 ff.8-548-800 ff.8-802 ff.8-81. Diese wird durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit krankheitsspezifischer Spezialisierung (z.B. Kinder-Rheumatologie, Kinder-Gastroenterologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Neuropädiatrie, Kinder-Pneumologie) bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Erkrankungen durchgeführt: hämatologische Erkrankung, onkologische Erkrankung, Autoimmunerkrankung, chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Stoffwechselerkrankung, neuromuskuläre Erkrankung, Seltene Erkrankung

Von diesen Kodes verlangt1

8-01aTeilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen

Alphabetisches Verzeichnis1

Teilstationäre pädiatrische Behandlung ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen1

2021Neu
Teilstationäre pädiatrische Behandlung: Ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023