9-984 Pflegebedürftigkeit

9-98·Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
WiederkehrendPflegebedürftigkeit — kennzeichnet einen dauerhaft fortbestehenden Patientenstatus.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes der Pflegegrad, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegendem Pflegegrad beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.6 bis 9-984.9 zusätzlich der Kode 9-984.b anzugeben

Gilt für den ganzen Zweig1

9-98 Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
Hinweis:
Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung

Subkodes6

9-984.6
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 1Wiederkehrend
9-984.7
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 2Wiederkehrend
9-984.8
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3ZE:ZE162ZE163Wiederkehrend
9-984.9
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4ZE:ZE162ZE163Wiederkehrend
9-984.a
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 5ZE:ZE162ZE163Wiederkehrend
9-984.b
Erfolgter Antrag auf Einstufung in einen PflegegradWiederkehrend

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE162
Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)107,14 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Das Zusatzentgelt ist ab einer Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen und nur in Verbindung mit einer der in Anhang 1 Tabelle 1 genannten DRG-Fallpauschale abrechenbar.
ZE163
Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)219,56 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Das Zusatzentgelt ist ab einer Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen und nur in Verbindung mit einer der in Anhang 1 Tabelle 2 genannten DRG-Fallpauschale abrechenbar.

Änderungen1

2014Neu
Pflegebedürftigkeit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018