9-983.1 Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Kinder- und Jugendpsychiatrie: Behandlungsbereich KJ2 (Jugendpsychiatrische Regelbehandlung)

9-98·Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.

Gilt für den ganzen Zweig1

9-98 Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
Hinweis:
Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung

Alphabetisches Verzeichnis2

Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Behandlungsbereich KJ2Eine Schlüsselnummer
Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der jugendpsychiatrischen RegelbehandlungEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2021Gestrichen
ersatzlos
2012Titel geändert
Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Kinder- und Jugendpsychiatrie: Behandlungsart Behandlungsbereich KJ2 (Jugendpsychiatrische Regelbehandlung)
2010Bestand
Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie: Behandlungsart KJ2 (Jugendpsychiatrische Regelbehandlung)

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019