9-696.58 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 9 Therapieeinheiten pro Woche

9-69·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 22.12.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

SchlichtungKlärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP22.12.2022
gilt für Aufnahmen ab 01.02.2023 · auch für Rechnungen, die am 22.12.2022 in MD-Prüfung warengilt über 9-696

Für Therapieeinheiten nach 9-649 und 9-696 bleiben ab Aufnahme pauschal einmalig 90 Minuten Therapeutengespräche aller Berufsgruppen zusammen als nicht kodierbare Aufnahmeuntersuchung unberücksichtigt; darüber hinausgehende Leistungen zählen. Somatische Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen werden nicht kodiert. Bezug: DKR PP014.

Volltext anzeigen (~3 Seiten)

Wird geladen …

BfArM-FAQPsychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin07.07.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 9-69

Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69?

Antwort anzeigen

seit OPS 2023

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2016 bis OPS 2022

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2011 bis OPS 2015

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

gilt über 9-696

Bei Prozeduren aus dem Bereich „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60...9-64)“ bzw. „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-65...

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 9-696.58 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Therapieeinheiten Psych

Tabellen der anrechenbaren Therapieeinheiten pro Patient in Abhängigkeit von der Dauer der Therapie und von der Anzahl der Patienten, die an der Gruppentherapie teilgenommen haben.

Die anrechenbaren Therapieeinheiten werden wie folgt berechnet: Die Gesamtanzahl der in einer Gruppentherapiesitzung erbrachten Therapieeinheiten (abhängig von der Dauer und der Anzahl der Therapeuten) wird durch die Anzahl der teilnehmenden Patienten geteilt. Dieser Anteil wird jedem teilnehmenden Patienten angerechnet.

Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Tabellen und zur einfacheren Benutzung für die Kodierung wurden die Werte kaufmännisch gerundet und auf zwei Nachkommastellen begrenzt. Bei softwaretechnischer Bearbeitung müssen die kaufmännische Rundung und die Begrenzung auf zwei Nachkommastellen berücksichtigt werden.

Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Erwachsene
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
25 Min.50 Min.75 Min.usw.
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE
160,06 TE0,13 TE0,19 TE
170,06 TE0,12 TE0,18 TE
180,06 TE0,11 TE0,17 TE
Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Kinder und Jugendliche
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
15 Min.30 Min.45 Min.usw.
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE

Alphabetisches Verzeichnis2

Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten mit 9 Therapieeinheiten pro Woche bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten mit 9 Therapieeinheiten pro Woche bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Kindern (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen1

2016Neu
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 9 Therapieeinheiten pro Woche
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024