9-645.1 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht

9-64·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.

Subkodes3

9-645.13
Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)Zusatzkodenur § 17d
9-645.14
Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)Zusatzkodenur § 17d
9-645.15
Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)Zusatzkodenur § 17d

Von diesen Kodes verlangt1

9-645Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Änderungen3

2023Titel geändert
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht
2015Titel geändert
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
2014Neu
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019