9-603 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

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nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Entfällt 2011Entfällt ab dem Jahrgang 2011.

Subkodes13

9-603.0
¼ bis 2 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.0, 9-606.1, 9-606.2, +222011
9-603.1
Mehr als 2 bis 4 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.1, 9-606.2, 9-606.3, +212011
9-603.2
Mehr als 4 bis 6 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.2, 9-606.3, 9-606.4, +202011
9-603.3
Mehr als 6 bis 8 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.3, 9-606.4, 9-606.5, +192011
9-603.4
Mehr als 8 bis 10 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.4, 9-606.5, 9-606.6, +182011
9-603.5
Mehr als 10 bis 12 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.5, 9-606.6, 9-606.7, +172011
9-603.6
Mehr als 12 bis 14 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.6, 9-606.7, 9-606.8, +162011
9-603.7
Mehr als 14 bis 16 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.7, 9-606.8, 9-606.9, +152011
9-603.8
Mehr als 16 bis 18 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.8, 9-606.9, 9-606.a, +142011
9-603.9
Mehr als 18 bis 20 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.9, 9-606.a, 9-606.b, +132011
9-603.a
Mehr als 20 bis 22 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.a, 9-606.b, 9-606.c, +122011
9-603.b
Mehr als 22 bis 24 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.b, 9-606.c, 9-606.d, +112011
9-603.c
Mehr als 24 durch Pflegefachkräfte erbrachte Einheiten/Woche bei der Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17bWird 9-606.c, 9-606.d, 9-606.e, +102011

Änderungen1

2011Gestrichen
ersatzlos
2010Bestand
Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010