9-410 Einzeltherapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dauer der Therapie mindestens 1 Stunde pro Tag

Subkodes5

9-410.0
Kognitive Verhaltenstherapienur § 17b
9-410.1
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapienur § 17b
9-410.2
Gesprächspsychotherapienur § 17b
9-410.x
Sonstigenur § 17b
9-410.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Einzeltherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2012 · Stand 14.10.2011 · © Copyright DIMDI 1994-2012