9-410.06 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 6 bis 10 Tagen

9-41·Psychotherapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Gilt für den ganzen Zweig2

9-41 Psychotherapie
Hinweis:
Diese Kodes sind für die psychotherapeutischen Maßnahmen anzuwenden, die nicht in 9-402 ff. bis 9-404 ff. definiert sind
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Alphabetisches Verzeichnis1

Kognitive Verhaltenstherapie als Einzeltherapie an 6 bis 10 TagenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 6 bis 10 Tagen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017