9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung4

Hinweis:
Operationalisierte individuelle Therapie und Anleitung von Bezugspersonen durch ein multidisziplinäres Teams unter Leitung eines Kinder- und Jugendarztes bei drohender oder manifester Behinderung, Entwicklungs- und Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen
Die Therapie erfolgt nach Diagnoseerstellung entsprechend der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS)/pädiatrischen Psychosomatik
Die Therapiedurchführung ist an den jeweiligen Standards der neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft oder der pädiatrischen Psychosomatik orientiert. Folgende Therapeutengruppen sind dabei u.a. je nach Behandlungsplan einzubeziehen: Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, (Heil)erzieher, (Heil)pädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen/Ernährungsberater, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen
Bei den Therapieformen 9-403.2, 9-403.4, 9-403.5, 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen. Wochenendbeurlaubungen zur Unterstützung des Therapieerfolges sind möglich, wenn die Mindestleistungen im Restzeitraum erbracht werden

Regeln außerhalb des Katalogs3

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psycho-somatische Therapie 9-403.3 Intensivtherapie (über 5 Tage mindestens 15 Therapieeinheiten) 9-403.

BSGBSG, Urteil vom 29.10.2025: besondere Einrichtung – Berechtigung und Verpflichtung zur Erbringung aller vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen – Entgeltvereinbarun …29.10.2025

1. Ein Krankenhaus ist auch bei Anerkennung als besondere Einrichtung berechtigt und verpflichtet, alle vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen zu erbringen. 2. In der Entgeltvereinbarung für die besondere Einrichtung sind Entgelte für sämtliche vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses umfassten Leistungen zu vereinbaren.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

9-403.0
Begleitende Therapienur § 17bHinweis⚖ 3
9-403.1
Therapie als Blockbehandlungnur § 17bHinweis⚖ 3
9-403.2
Therapie als erweiterte Blockbehandlungnur § 17bHinweis⚖ 3
9-403.3
Intensivtherapienur § 17bHinweis⚖ 3
9-403.4
Erweiterte Intensivtherapienur § 17bHinweis⚖ 3
9-403.5
Langzeit-Intensivtherapienur § 17b2 Hinweise⚖ 3
9-403.6
Langzeit-Intensiv-Therapie zum verhaltenstherapeutischen Trainingnur § 17b2 Hinweise⚖ 3
9-403.7
Therapie im Gruppen-Settingnur § 17b2 Hinweise⚖ 3
9-403.x
Sonstigenur § 17bWird 9-403.82012⚖ 3
9-403.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 3

Von diesen Kodes verlangt1

9-402Psychosomatische Therapie

Änderungen

2010Bestand
Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2011 · Stand 21.10.2010 · © Copyright DIMDI 1994-2011