9-403.1 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Therapie als Blockbehandlung

9-40·Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Über 5 Tage werden täglich mindestens zwei Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Einheiten durch einen Arzt, Psychologen und/oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten geleistet werden. Es erfolgt eine zielorientierte Beratung zu definierten Problemstellungen seitens der Familie oder einzelner Familienmitglieder

Gilt für den ganzen Zweig2

9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Regeln außerhalb des Katalogs3

gilt über 9-403

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 9-403FoKA: Konsens

9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psycho-somatische Therapie 9-403.3 Intensivtherapie (über 5 Tage mindestens 15 Therapieeinheiten) 9-403.

BSGBSG, Urteil vom 29.10.2025: besondere Einrichtung – Berechtigung und Verpflichtung zur Erbringung aller vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen – Entgeltvereinbarun …29.10.2025
gilt über 9-403

1. Ein Krankenhaus ist auch bei Anerkennung als besondere Einrichtung berechtigt und verpflichtet, alle vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen zu erbringen. 2. In der Entgeltvereinbarung für die besondere Einrichtung sind Entgelte für sämtliche vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses umfassten Leistungen zu vereinbaren.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Neuropädiatrische Therapie als BlockbehandlungEine Schlüsselnummer
Pädiatrisch psychosomatische Therapie als BlockbehandlungEine Schlüsselnummer
Sozialpädiatrische Therapie als BlockbehandlungEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Therapie als Blockbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019