9-401.2 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Beratung und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich ambulanter und stationärer Nachsorge

Subkodes4

9-401.22
Mindestens 50 Minuten bis 2 Stundennur § 17b
9-401.23
Mehr als 2 Stunden bis 4 Stundennur § 17b
9-401.25
Mehr als 4 Stunden bis 6 Stundennur § 17b
9-401.26
Mehr als 6 Stundennur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2011 · Stand 21.10.2010 · © Copyright DIMDI 1994-2011