9-401.0 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung

9-40·Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Information und Beratung zu Möglichkeiten sozialrechtlicher Unterstützungen, einschließlich organisatorischer Maßnahmen

Gilt für den ganzen Zweig2

9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Subkodes3

9-401.00
Mindestens 50 Minuten bis 2 StundenEinmalkodenur § 17b
9-401.01
Mehr als 2 Stunden bis 4 StundenEinmalkodenur § 17b
9-401.02
Mehr als 4 StundenEinmalkodenur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015