9-262.1 Postnatale Versorgung des Neugeborenen: Spezielle Versorgung (Risiko-Neugeborenes)

9-26·Geburtsbegleitende Maßnahmen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2005 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

9-26 Geburtsbegleitende Maßnahmen
Hinweis:
Eine operative Beendigung einer Geburt ist gesondert zu kodieren5-72 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQRisikoneugeborenes01.01.2005
seit Jahrgang 2005

Was ist ein Risikoneugeborenes?

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seit OPS 2005

Die Definition eines Risikoneugeborenen ergibt sich nach Rücksprache mit der GNPI (Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin) klar aus den folgenden AWMF-Leitlinien:

  • Betreuung des gesunden Neugeborenen im Kreißsaal und während des Wochenbettes der Mutter
  • Verlegung Neugeborener aus Geburtskliniken in Kinderkliniken
  • Antepartaler Transport von Risiko-Schwangeren

Ein Risikoneugeborenes liegt in folgenden Fällen vor:

  • Unreife (weniger als 35 vollendete SSW), Übertragung
  • Zwillinge weniger als 34+0 SSW, höhergradige Mehrlinge
  • Fetale Wachstumsretardierung (3. Perzentile und weniger)
  • Chronische Plazentainsuffizienz, Nabelschnurkomplikationen
  • Schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen wie schwere Präeklampsie, HELLP-Syndrom
  • Fetale Herzrhythmusstörungen
  • Anamnestischer Verdacht auf Infektion (fetale Tachykardie, Fieber der Mutter über 38,0 °C, vorzeitiger Blasensprung mehr als 24 Stunden, etc.)
  • Chronische Infektionen der Mutter, wenn sie den Fetus bedrohen (Toxoplasmose, HSV, CMV, HIV)
  • Chronische Erkrankungen der Mutter, wenn sie den Fetus bedrohen (z.B. schwere Organerkrankungen, PKU, Hypo-/Hyperthyreose, Zustand nach Transplantation, Autoimmunopathien, mütterlicher Diabetes mellitus, Gestationsdiabetes)
  • Drogenabhängigkeit
  • Fehlbildungen oder Verdacht darauf
  • Angeborene Stoffwechselstörungen bzw. Endokrinopathie oder Verdacht darauf (Diabetische Fetopathie)
  • Morbus haemolyticus neonatorum

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Betreuung eines Risiko-Neugeborenen nach der GeburtEine Schlüsselnummer
Postnatale Versorgung eines Risiko-NeugeborenenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Postnatale Versorgung des Neugeborenen: Spezielle Versorgung (Risiko-Neugeborenes)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015