9-203.d Hochaufwendige Pflege von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: 333 bis 361 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Entfällt 2021Entfällt ab dem Jahrgang 2021.

Alphabetisches Verzeichnis1

Hochaufwendige Pflege von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen 333 bis 361 AufwandspunkteEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2021Gestrichen
ersatzlos
2017Neu
Hochaufwendige Pflege von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: 333 bis 361 Aufwandspunkte
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020