9-202.c Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 304 bis 332 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE: ZE131.02Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
Entfällt 2021Entfällt ab dem Jahrgang 2021.

Zusatzentgelte1

ZE131.02
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen: Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 101 bis 129 Aufwandspunkte1.876,75 €

Alphabetisches Verzeichnis1

Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern 304 bis 332 AufwandspunkteEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2021Gestrichen
ersatzlos
2012Neu
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 304 bis 332 Aufwandspunkte
übergeleitet aus 9-202.4

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020