9-202.5 Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 101 bis 129 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE: ZE131.02Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Zusatzentgelte1

ZE131.02
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen: Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 101 bis 129 Aufwandspunkte6.481,56 €

Alphabetisches Verzeichnis1

Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern 101 bis 129 AufwandspunkteEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2021Gestrichen
ersatzlos
2012Neu
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 101 bis 129 Aufwandspunkte
übergeleitet aus 9-202.29-202.3

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019