9-201.0 Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 37 bis 71 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.

Subkodes3

9-201.00
37 bis 42 Aufwandspunktenur § 17b
9-201.01
43 bis 56 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.01
9-201.02
57 bis 71 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.01

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE131.01
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen: Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 43 bis 56 Aufwandspunkte2.921,05 €

Änderungen3

2021Gestrichen
ersatzlos
2017Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 9-201.019-201.02
Titel geändert
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 43 37 bis 71 Aufwandspunkte
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 43 bis 71 Aufwandspunkte

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019