9-200.0 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 37 bis 71 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 22.06.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 22.06.2022: materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 – Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK – Übermitt …22.06.2022
gilt über 9-200

Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - PrüfvV 2014 - Anwendbarkeit auf sachlich-rechnerische Prüfungen in 2016 - materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 - Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK - Übermittlungsrisiko und objektive Beweislast der Krankenkasse

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

9-200.00
37 bis 42 Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1
9-200.01
43 bis 56 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.01⚖ 1
9-200.02
57 bis 71 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.01⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE130.01
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 43 bis 56 Aufwandspunkte1.004,49 €

Änderungen3

2021Gestrichen
ersatzlos
2017Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 9-200.019-200.02
Titel geändert
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 43 37 bis 71 Aufwandspunkte
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 43 bis 71 Aufwandspunkte

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018