8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage5 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung15

Exklusive:
Palliativmedizinische Komplexbehandlung8-982 ff.
Hinweis:
Mindestmerkmale: Kontinuierliche, 24-stündige Behandlung auf einer eigenständigen Palliativeinheit (mindestens 5 Betten) durch ein multidisziplinäres und multiprofessionelles, auf die besonders aufwendige und komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team. Fachliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin und mindestens 6-monatiger Erfahrung in der Behandlung von Palliativpatienten auf einer Palliativstation oder in einer anderen Einrichtung der spezialisierten Palliativversorgung. Die 24-stündige fachliche Behandlungsleitung kann durch Rufbereitschaft gewährleistet werden
Mindestmerkmale: Von Montag bis Freitag tagsüber eine mindestens 7-stündige ärztliche Anwesenheit auf der Palliativeinheit
Mindestmerkmale: Pflegerische Leitung mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden sowie mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in einer Einrichtung der spezialisierten Palliativversorgung
Mindestmerkmale: Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung
Mindestmerkmale: Tägliche multiprofessionelle Fallbesprechung mit Dokumentation
▸ noch 9 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplans bei Aufnahme
Mindestmerkmale: Begleitung des Patienten durch einen fallbezogenen Koordinator
Mindestmerkmale: Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung, ohne kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung unter Einbeziehung ihrer Angehörigen
Mindestmerkmale: Bedarfsgerechte Anwendung spezialisierter apparativer palliativmedizinischer Behandlungsverfahren und deren kontinuierliche Überwachung, z.B. Schmerzpumpen und weitere kontinuierliche parenterale Therapien zur Symptomkontrolle
Mindestmerkmale: Aktivierend- oder begleitend-therapeutische Pflege durch besonders in diesem Bereich geschultes Pflegepersonal
Mindestmerkmale: Wöchentliche multidisziplinäre Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie, Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
Mindestmerkmale: Bedarfsgerechte Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige (auch über den Tod des Patienten hinaus)
Mindestmerkmale: Bedarfsgerechte Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Notfallvorausplanung, strukturierter Anleitung von Angehörigen, sozialrechtlicher Beratung und bedarfsgerechter Zuweisung

Regeln außerhalb des Katalogs7

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung waren

Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

BfArM-FAQKombination von spezialisierter palliativmedizinischer Komplexbehandlung und palliativmedizinischer Komplexbehandlung04.06.2014
seit Jahrgang 2012

Müssen für Patienten, die während eines Krankenhausaufenthaltes sowohl eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) als auch eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhalten, beide Kodes angegeben werden?

Antwort anzeigen

seit OPS 2012

Ja, es müssen beide Kodes angegeben werden. Dabei muss aber Folgendes beachtet werden:

Nur in den Fällen, wenn ein Patient an weniger als 7 Behandlungstagen eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) erhält und zusätzlich (unabhängig von der Anzahl der Behandlungstage) eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhält, werden die Tage addiert und für die Gesamtzahl ein Kode aus 8-982 verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben werden.

Beispiele:

  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 10 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 6 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 16 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.2). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 5 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 4 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 9 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.1). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
BfArM-FAQRolle des fallbezogenen Koordinators17.07.2012
seit Jahrgang 2012

Wer kann die Rolle des "fallbezogenen Koordinators" zur Begleitung des Patienten für den Kode 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung übernehmen?

OPS 2012 - 2019

Ein verantwortliches Teammitglied ist für die "Gesamtbelange" des Patienten zu benennen, fungiert als Ansprechpartner für Patient und Angehörige in der Planung der weiterführenden Versorgungsangebote und koordiniert ggf. die Überleitung in weiterbetreuende Einrichtungen. Prinzipiell ist diese Funktion von jedem Teammitglied fallbezogen wahrnehmbar. Die Dokumentation erfolgt im Einzelfall z.B. durch Benennung in der Patientenakte bzw. strukturell durch Benennung eines Case-Managers.

BfArM-FAQBeginn einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung17.02.2012
seit Jahrgang 2012

Wann beginnt eine palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) oder eine spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-98e)?

seit OPS 2012

Die palliativmedizinische Komplexbehandlung und die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung beginnen, wenn das palliativmedizinischen Basisassessment nach OPS 1-774 durchgeführt oder begonnen und der individuelle palliativmedizinische Behandlungsplan erstellt worden sind.

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

Wird geladen …

▸ noch 2 Regeln

Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-98e im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

8-98e.0
Bis zu 6 Behandlungstage⚖ 7
8-98e.1
Mindestens 7 bis höchstens 13 BehandlungstageZE: ZE145.01⚖ 7
8-98e.2
Mindestens 14 bis höchstens 20 BehandlungstageZE: ZE145.02⚖ 7
8-98e.3
Mindestens 21 BehandlungstageZE: ZE145.03⚖ 7

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE145
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung1.508,20 € – 3.054,83 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 8-98e.1, 8-98e.2, 8-98e.3
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.

Von diesen Kodes verlangt3

1-773Multidimensionales palliativmedizinisches Screening und Minimalassessment
1-774Standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment (PBA)
8-982Palliativmedizinische Komplexbehandlung

Abkürzungen im Text1

PBAPalliativmedizinisches Basisassessment

Änderungen1

2012Neu
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015