Kodeakte

8-98b.33Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes: Mehr als 96 Stunden

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 8-98b.33 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge13

BfArM-FAQ24-stündige ärztliche Anwesenheit05.06.2013
seit Jahrgang 2007gilt über 8-98b

Ist für den Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls die 24-stündige ärztliche Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) so zu verstehen, dass der Arzt ausschließlich für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) zuständig ist?

seit OPS 2007

Eine exklusive Zuständigkeit für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) ist nicht erforderlich. Während der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) ist es zulässig, dass der Arzt der spezialisierten Behandlungseinheit noch weitere Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, sodass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der spezialisierten Behandlungseinheit zur Verfügung steht.

BfArM-FAQHalbstündige Transportentfernung05.06.2013
Jahrgänge 2007–2020gilt über 8-98b

Wie ist der Text "Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel" für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen?

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seit OPS 2007 bis 2020

Wenn ein Kode aus den Bereichen 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls angegeben werden soll, gilt Folgendes:

Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.* Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.

Wenn der Transport eines Patienten erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.

  • Dieser Satz wurde 2018 zur Klarstellung eingefügt.
BfArM-FAQEinbindung eines Facharztes für Neurologie01.01.2011
Jahrgänge 2011–2020gilt über 8-98b

Wie ist zu verstehen, dass 'der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden ist und umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung steht'?

seit OPS 2011 bis 2020

Die Einbindung eines Facharztes für Neurologie im Team ist zur Erfüllung der OPS-Kodes aus 8-98b (ohne und mit Anwendung eines Telekonsildienst) vor Ort erforderlich. Der Facharzt für Neurologie muss nicht ständig im Krankenhaus anwesend sein.

Lediglich die primäre neurologische Untersuchung kann telekonsiliarisch durch eine als Beratungszentrum fungierende überregionale Stroke Unit erfolgen. Die Untersuchung erfolgt dabei als Videountersuchung in Zusammenarbeit mit einem vor Ort anwesenden und in der neurologischen (Video-)Untersuchung trainierten Arzt. In der Regel findet im Telekonsil auch eine neurologische Bewertung der zerebralen Bildgebung und ggf. anderer Untersuchungsbefunde statt. Das Telekonsil wird in einem schriftlichen Befund dokumentiert.

BfArM-FAQTeilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort01.01.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 8-98b

Wie ist 'Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort' zu verstehen?

seit OPS 2011

An der Visite in der Klinik muss ein Neurologe mit physischer Präsenz teilnehmen. Dies kann im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer neurologischen Fachklinik bzw. Fachabteilung oder mit einem niedergelassenen Neurologen erfolgen.

BfArM-FAQTägliche Visite bei Anwendung eines Telekonsildienstes01.01.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 8-98b

Ist auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort erforderlich?

seit OPS 2011

Die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort ist für die Erfüllung der OPS 8-98b erforderlich. Dies gilt auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes.

BfArM-FAQDokumentation von Behandlungsqualität01.01.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 8-98b

Was wird unter 'Kontinuierliche strukturierte Dokumentation der Behandlungsqualität' verstanden?

seit OPS 2011

Hierunter wird die Dokumentation von Behandlungsabläufen und Kurzzeit-Behandlungsergebnissen bei allen stationär behandelten Patienten mit Schlaganfall und TIA verstanden. Die Dokumentation muss sich an evidenzbasierten Kriterien für die Behandlungsqualität beim Schlaganfall orientieren. In Deutschland existieren derartige Dokumentationsmatrizen in verschiedenen Schlaganfallregistern (z.B. nach dem Muster der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlaganfallregister).

BfArM-FAQRegionales Netzwerk01.01.2011
Jahrgänge 2011–2020gilt über 8-98b

Was bedeutet 'regionales Netzwerk' im Kriterium 'Die primäre neurologische Untersuchung erfolgt im Rahmen eines regionalen Netzwerkes durch einen Telekonsildienst einer überregionalen Stroke Unit' und worauf basiert diese Forderung?

seit OPS 2011 bis 2020

Als regionales Netzwerk wird eine Zusammenarbeit von Kliniken in einem vertraglich geregelten Kooperationsverhältnis angesehen. Die maximale Transportentfernung für Notfalleingriffe ist bereits im OPS-Text definiert. Für die Durchführung der im OPS geforderten regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätsbesprechungen sowie des Bedside-Pflegetrainings in der Behandlungseinheit sollte die Entfernung von der nächstgelegenen, als Beratungszentrum fungierenden, überregionalen Stroke Unit maximal 120 Kilometer betragen.

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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gilt über 8-98b.3FoKA: Konsens

OPS 8-98b.3 Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, Mit Anwendung eines Telekonsildienstes fordert die Erbringung folgender Mindestmerkmale: – Ein Facharzt für Neurologie nimmt an den täglichen Visiten teil – Der akute Schlaganfallpatient wird umgehend von einem Facharzt für Neurologie, der fes …

gilt über 8-98bFoKA: Konsens

Kann die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS-Kode 8-981 beziehungsweise 8-98b) bei „stroke mimics“ verschlüsselt werden?

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026
gilt über 8-98b.3

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: 19.06.2018
gilt über 8-98b
Volltext anzeigen (~21 Seiten)

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BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels – unmittelbarer Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie gefäßchirurgischen u …19.06.2018
gilt über 8-98b

1. Ein Krankenhaus darf die Prozedur "Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" kodieren, wenn seine Patienten unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels regelhaft rund um die Uhr unmittelbaren Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie gefäßchirurgischen und interventionell-radiologischen Behandlungsmaßnahmen in einem kooperierenden Krankenhaus haben. 2.

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Struktur- und Mindestmerkmale 8-98b.3 nach Jahrgang10

Strukturprüfungen des MD: 8-98b.3 2024: 99 Prüfungen, davon 13,1 % mit nicht eingehaltenen Merkmalen — StrOPS-Bericht ↗
Merkmal (jüngste Fassung)2021–222023–27
Die kontinuierliche Einbindung des neurologischen Sachverstands erfolgt dadurch, dass in der spezialisierten Schlaganfalleinheit ein Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden istSS
Zugang zu einem Telekonsildienst einer neurologischen Stroke-Unit im Rahmen eines regionalen NetzwerkesSS
Verfügbarkeit des Telekonsildienstes zu sämtlichen Zeiten, zu denen ein Facharzt für Neurologie nicht umgehend am Krankenbett zur Verfügung stehtSS*
Telekonsilärzte sind Ärzte mit Facharztstandard (mindestens 4-jährige neurologische Weiterbildung mit mindestens 1-jähriger Tätigkeit auf einer neurologischen Stroke-Unit)SS
Zwei Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr zum Thema Schlaganfall für Ärzte, Pfleger und TherapeutenSS
Zwei Qualitätsbesprechungen vor Ort pro Jahr unter der Leitung des NetzwerkkoordinatorsSS
Ein vom Netzwerk organisiertes Bedside-Training des Pflegepersonals vor Ort über mindestens fünf Tage pro JahrSS
Kontinuierliche, strukturierte Dokumentation der BehandlungsqualitätSS
Ein Facharzt für Neurologie nimmt an den täglichen Visiten teilMM
Der akute Schlaganfallpatient wird umgehend von einem Facharzt für Neurologie, der fest im Team eingebunden ist, oder telemedizinisch von einem Telekonsilarzt untersuchtMM

S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.

▸ Änderungen im Wortlaut (1)
ab 2023Der Telekonsildienst muss Verfügbarkeit des Telekonsildienstes zu sämtlichen Zeiten zur Verfügung stehen, Zeiten, zu denen ein Facharzt für Neurologie nicht umgehend am Krankenbett zur Verfügung steht

Änderungen1

2021Neu
Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes: Mehr als 96 Stunden
übergeleitet aus 8-98b.11

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.