8-98a Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
WiederkehrendTeilstationäre geriatrische Komplexbehandlung — wiederkehrende geriatrische Behandlung.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung10

Exklusive:
Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550 ff.
Hinweis:
Jeder Tag mit teilstationärer geriatrischer Behandlung, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren
Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung im Bereich Klinische Geriatrie erforderlich)
Mindestmerkmale: Aktuelle Durchführung zu Beginn der Behandlung bzw. Vorhandensein (maximal 4 Wochen) eines standardisierten geriatrischen Assessments in mindestens 4 Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion)
Mindestmerkmale: Aktuelle Durchführung zu Beginn der Behandlung bzw. Vorhandensein (maximal 4 Wochen) eines sozialen Assessments in mindestens 5 Bereichen (soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf, rechtliche Verfügungen)
Mindestmerkmale: Ärztliche Visite
▸ noch 4 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal
Mindestmerkmale: Vorhandensein folgender Bereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Psychologie/Neuropsychologie, Logopädie/fazioorale Therapie, Sozialdienst
Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Lagerungs- und Erholungszeiten) von mindestens 330 Minuten (ohne Transportzeiten)
Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

8-98a.0
Basisbehandlungnur § 17bWiederkehrend⚖ 1
8-98a.1
Umfassende Behandlungnur § 17bWiederkehrendHinweis⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010