8-989 Chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung9

Inklusive:
Septische Komplikationen
Hinweis:
Eine eventuell zusätzlich durchgeführte intensivmedizinische Komplexbehandlung ist gesondert zu kodieren8-980
Eine eventuell zusätzlich durchgeführte Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion durch multiresistente Erreger ist gesondert zu kodieren8-987
Durchgeführte Operationen sind gesondert zu kodieren (Kap. 5)
Die mit dem OPS kodierbaren Maßnahmen, wie z.B. die Gabe von Blutprodukten und Medikamenten, die Behandlung durch Vakuumversiegelung oder Lagerungsbehandlungen, sind gesondert zu kodieren
Mindestmerkmale: Leitung der chirurgischen Komplexbehandlung durch einen Facharzt einer chirurgischen Disziplin
▸ noch 3 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Mehrzeitiges operatives Vorgehen in Narkose oder Regionalanästhesie zur Therapie der Infektion und/oder Sicherung der Behandlungsergebnisse (inkl. Revisions- und Folgeeingriffe)
Mindestmerkmale: Einsatz aufwendiger Versorgungsformen an jedem Behandlungstag (durchschnittlich 30 Minuten/Tag) wie z.B. durchgeführte Operationen, aufwendige Verbandwechsel, offene Wundbehandlung oder Debridement-Bad, Spül-(Saug-)Drainage oder Anwendung einer Vakuumversiegelung
Mindestmerkmale: Möglichkeit zum Hygiene- bzw. Infektionsmonitoring mit 24-stündigem Zugriff (auch extern) auf Leistungen und Befunde

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes7

8-989.0
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.1
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.2
Mindestens 21 bis höchstens 27 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.3
Mindestens 28 bis höchstens 34 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.4
Mindestens 35 bis höchstens 41 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.5
Mindestens 42 bis höchstens 48 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1
8-989.6
Mindestens 49 Behandlungstagenur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010