8-977 Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems

8-97·Multimodale Komplexbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE: ZE2017-41Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung16

Hinweis:
Die Anwendung dieses Kodes beinhaltet eine interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung von komplexen (multifaktoriellen) Erkrankungen des Bewegungssystems unter fachärztlicher Behandlungsleitung von mindestens 12 Tagen
Dabei wird die gleichzeitige Anwendung von 5 diagnostischen Verfahren vorausgesetzt: Neuroorthopädische Strukturdiagnostik
Dabei wird die gleichzeitige Anwendung von 5 diagnostischen Verfahren vorausgesetzt: Manualmedizinische Funktionsdiagnostik
Dabei wird die gleichzeitige Anwendung von 5 diagnostischen Verfahren vorausgesetzt: Schmerzdiagnostik
Dabei wird die gleichzeitige Anwendung von 5 diagnostischen Verfahren vorausgesetzt: Apparative Diagnostik unter funktionspathologischen Aspekten (z.B. Röntgen, MRT, CT, videogestützte Bewegungsanalyse, Posturographie, computergestützte Bewegungs- oder Kraftmessung, EMG, Optimetrie)
Dabei wird die gleichzeitige Anwendung von 5 diagnostischen Verfahren vorausgesetzt: Psychodiagnostik
Anzuwenden sind mindestens 3 der folgenden Verfahren: Manuelle Medizin
Anzuwenden sind mindestens 3 der folgenden Verfahren: Reflextherapie
Anzuwenden sind mindestens 3 der folgenden Verfahren: Infiltrationstherapie/interventionelle Schmerztherapie
Anzuwenden sind mindestens 3 der folgenden Verfahren: Psychotherapie
und mindestens 3 Verfahren aus der/den Manuellen Therapie und Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis
und mindestens 3 Verfahren aus der/den Medizinischen Trainingstherapie
und mindestens 3 Verfahren aus der/den Physikalischen Therapie
und mindestens 3 Verfahren aus der/den Entspannungsverfahren
mit einer Therapiedichte von mindestens 30 aktiven und passiven Einzelleistungen aus den beiden Leistungsgruppen
Die Anwendung des Kodes umfasst weiter ein therapeutisches Assessment mit interdisziplinärer Teambesprechung

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-97

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE2017-41
Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystemsindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die Bewertung des Zusatzentgeltes mittels einer Differenzkostenbetrachtung hat in Abhängigkeit der abzurechnenden DRG-Fallpauschalen zu erfolgen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

8-988Spezielle Komplexbehandlung der Hand

Alphabetisches Verzeichnis1

Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des BewegungssystemsEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text3

MRTMagnetresonanztomographie
CTComputertomographie
EMGElektromyographie

Änderungen

2010Bestand
Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017