8-925.2 Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring: Mehr als 4 Stunden bis 8 Stunden

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Die Dauer berechnet sich z.B. vom Anlegen bis zur Abnahme der Elektroden

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-925

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

8-925.20
Mit Stimulationselektroden (Hirnnerv, peripherer Nerv, spinal)nur § 17b⚖ 1
8-925.21
Mit evozierten Potentialen (AEP, SEP, MEP)nur § 17bHinweis⚖ 1
8-925.22
Mit weniger als 8 kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung)nur § 17b⚖ 1
8-925.23
Mit weniger als 8 kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung) und mit evozierten Potentialen (AEP, SEP, MEP)nur § 17b⚖ 1
8-925.24
Mit 8 und mehr kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung)nur § 17bHinweis⚖ 1
8-925.2x
Sonstigenur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring: Mehr als 4 Stunden bis 8 Stunden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010