8-925.04 Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring: Bis 4 Stunden: Mit 8 und mehr kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung)

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Ein ggf. durchgeführtes Monitoring mit evozierten Potentialen ist im Kode enthalten

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-925

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring bis 4 Stunden mit 8 und mehr kortikalen ElektrodenEine Schlüsselnummer
Sprachmonitoring bei Wacheingriffen bis 4 Stunden mit 8 und mehr kortikalen ElektrodenEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2017Titel geändert
Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring: Bis 4 Stunden: Mit 8 und oder mehr kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung)
2010Bestand
Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring: Bis 4 Stunden: Mit 8 und mehr kortikalen Elektroden (Elektrokortikographie, Phasenumkehr und/oder Kartierung)

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010