8-91c.0 Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung

8-91·Schmerztherapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 27.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Hinweis:
Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der genannten Verfahren
Mindestmerkmale: Mindestens 120 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie

Gilt für den ganzen Zweig1

8-91 Schmerztherapie
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-91

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

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BSGBSG, Urteil vom 27.10.2020: "Multimodale Schmerztherapie" – Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psych …27.10.2020
gilt über 8-91c

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - "Multimodale Schmerztherapie" - Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten

Volltext anzeigen (~13 Seiten)

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

8-91c.00
Zwei übende oder sonstige VerfahrenEinmalkode⚖ 2
8-91c.01
Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 MinutenEinmalkode⚖ 2
8-91c.02
Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 MinutenEinmalkode⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025