8-90·Anästhesie
Wie kann man eine Anästhesie kodieren?
Zu jeder Operation gehört eine Anästhesie. Diese wird nicht extra verschlüsselt. Die in Kapitel 8 aufgeführten Kodes sind nur anzuwenden, wenn ausnahmsweise bei einer Maßnahme, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt wird, eine Anästhesie erforderlich ist.
Wie wird die Sedierung bei Punktionen, Gastroskopien, Koloskopien etc. kodiert?
Die (Analgo-)Sedierung kann mit dem Kode 8-903 kodiert werden. Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.
Im Kode 8-90 'Anästhesie' wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Zusatzkode handelt. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z. B. bei Kindern). Eine Analgosedierung beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.
Die Sedierung kann nicht kodiert werden.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016