8-835 Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung3

Hinweis:
Eine durchgeführte kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens ist gesondert zu kodieren1-265
Eine durchgeführte transseptale Punktion des Herzens ist gesondert zu kodieren1-274 ff.
Die Anwendung eines Navigationssystems ist gesondert zu kodieren8-990

Subkodes8

8-835.2
Konventionelle Radiofrequenzablationnur § 17b
8-835.3
Gekühlte Radiofrequenzablationnur § 17b
8-835.4
Ablation mit anderen Energiequellennur § 17bInklusivum
8-835.8
Ablation mit Hilfe dreidimensionaler Mappingverfahrennur § 17bInklusivum
8-835.9
Konventionelle Radiofrequenzablation mit Drahtgeflechtkatheter an den Pulmonalvenen (MESH-Radiofrequenzablation)nur § 17b
8-835.a
Kryoablationnur § 17b
8-835.x
Sonstigenur § 17bWird 8-835.b0, 8-835.b1, 8-835.b2, +22011
8-835.y
N.n.bez.nur § 17b

Von diesen Kodes verlangt2

5-373.7Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Herzens: Destruktion am Reizleitungssystem, am Vorhof
5-373.8Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Herzens: Destruktion am Reizleitungssystem, am Ventrikel

Änderungen1

2018Titel geändert
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie Herzrhythmusstörungen
2010Bestand
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010