8-812 Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 7 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung1

Exklusive:
Plasmabestandteile und genetisch hergestellte Plasmaproteine, die unter 8-810 ff. aufgeführt sind

Gilt für den ganzen Zweig1

8-81 Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren

Subkodes12

8-812.0
Alpha-1-Proteinaseninhibitor human, parenteral
8-812.1
Interferon alfa-2a, parenteral
8-812.2
Interferon alfa-2b, parenteral
8-812.3
Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom Kaninchen, parenteralEinmalkodeZE: ZE2020-46ZP: ZP2020-05
8-812.4
Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom Pferd, parenteralEinmalkodeZE: ZE2020-46ZP: ZP2020-05
8-812.5
Prothrombinkomplex⚖ 1
8-812.6
Normales Plasma
8-812.7
Kryodepletiertes Plasma
8-812.8
Pathogeninaktiviertes Plasma
8-812.9
Humanes Protein C, parenteral
8-812.a
Plasmatischer Faktor X
8-812.b
Faktor XIEinmalkode

Zusatzentgelte der Subkodes7

ZE2020-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2020 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2020-46
Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2020-58
Gabe von Alpha-1-Proteinaseninhibitor human, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2020-59
Gabe von Interferon alfa-2a (nicht pegylierte Form), parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2020-60
Gabe von Interferon alfa-2b (nicht pegylierte Form), parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2020-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
ZE30
Gabe von Prothrombinkomplex, parenteral856,08 € – 47.215,15 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Bei der Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren erfolgt die Abrechnung der Gabe von Prothrombinkomplex über das ZE2020-97 nach Anlage 4 bzw. 6, die gleichzeitige Abrechnung des ZE30 ist ausgeschlossen.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes5

ZP04
Gabe von Prothrombin-komplex, parenteral856,08 € – 47.215,15 €
ZP2020-05
Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2020-08
Gabe von Alpha-1-Proteinaseninhibitor human, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2020-09
Gabe von Interferon alfa-2a (nicht pegylierte Form), parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2020-10
Gabe von Interferon alfa-2b (nicht pegylierte Form), parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

8-810Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Änderungen1

2013Titel geändert
Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen
2010Bestand
Transfusion von anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020