8-810.j Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Fibrinogenkonzentrat

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-81 Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-810

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes27

8-810.j3
Bis unter 1,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j4
1,0 g bis unter 2,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j5
2,0 g bis unter 3,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j6
3,0 g bis unter 4,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j7
4,0 g bis unter 5,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j8
5,0 g bis unter 6,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.j9
6,0 g bis unter 7,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.ja
7,0 g bis unter 8,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jb
8,0 g bis unter 9,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jc
9,0 g bis unter 10,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jd
10,0 g bis unter 12,5 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.je
12,5 g bis unter 15,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jf
15,0 g bis unter 17,5 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jg
17,5 g bis unter 20,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jh
20,0 g bis unter 25,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jj
25,0 g bis unter 30,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jk
30,0 g bis unter 35,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jm
35,0 g bis unter 40,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jn
40,0 g bis unter 50,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jp
50,0 g bis unter 60,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jq
60,0 g bis unter 70,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jr
70,0 g bis unter 80,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.js
80,0 g bis unter 90,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jt
90,0 g bis unter 100,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98⚖ 1
8-810.jv
100,0 g bis unter 120,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98Neu8-810.ju2015⚖ 1
8-810.jw
120,0 g bis unter 160,0 gEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98Neu8-810.ju2015⚖ 1
8-810.jz
160,0 g und mehrEinmalkodeZE:ZE2016-97ZE2016-98Neu8-810.ju2015⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2016-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2016-98
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2016 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 9.500 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen. Ab dem Katalog 2017 wird der Schwellenwert bzw. werden die Schwellenwerte auf Grundlage der InEK-Kalkulation festgelegt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Fibrinogenkonzentrat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016