8-800.g5 Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 Thrombozytenkonzentrate

8-80·Transfusion von Blutzellen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE: ZE146.05Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
ZP: ZP58.05Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 2 SEG-4-Empfehlungen · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-80 Transfusion von Blutzellen
Exklusive:
Intrauterine Transfusion5-754.0

Regeln außerhalb des Katalogs4

gilt über 8-800

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 8-800.gFoKA: Konsens

Stationäre Aufnahme zur Transfusion bei symptomatischer Thrombozytopenie (Thrombozyten 10.000/µl, Petechien). Grunderkrankung Weichteilsarkom, intensive Chemotherapie vor einer Woche. Verabreicht werden drei gepoolte Thrombozytenkonzentrate à 280 ml.

gilt über 8-800FoKA: Konsens

Bei Patienten nach Knochenmarktransplantation bzw. bei Frühgeborenen werden bei Bedarf Erythrozytenkonzentrate verabreicht, die vorher bestrahlt wurden. Kann hier zusätzlich ein Kode aus 8-52 Strahlentherapie angegeben werden?

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Konkretisierung des Prüfgegenstandes – keine Begrenzung auf einzelne Leistungen und/oder Daten erforderlich – Ausschluss der Korrektur/Ergän …16.07.2025

1. Für die Konkretisierung des Prüfgegenstandes nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016 ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass dieser hinreichend klar umrissen wird, sodass hinsichtlich Art und Umfang der Prüfung für das Krankenhaus kein vernünftiger Zweifel besteht; eine Begrenzung auf einzelne Leistungen und/oder Daten ist nicht erforderlich. 2.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE146.05
Gabe von Thrombozytenkonzentraten: 6 bis unter 8 Thrombozytenkonzentrate1.691,65 €

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP58.05
Gabe von Thrombozyten-konzentraten: 6 bis unter 8 Thrombozytenkonzentrate1.691,65 €
  • Im DRG-System ZE146.05 mit 1.691,65 €= gleich

Alphabetisches Verzeichnis1

Transfusion von 6 bis unter 8 ThrombozytenkonzentratenEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2015Neu
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 Thrombozytenkonzentrate
übergeleitet aus 8-800.b4

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020