Kodeakte

8-711.21Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung: Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)

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Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über 8-711

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

gilt über 8-711

Bei einem Neugeborenen wird im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung über 96 Stunden eine High-Flow-Nasenbrille angewandt. Sind die 96 Stunden als Beatmung im Sinne der DKR 1001 anzuerkennen?

BSGBSG, Urteil vom 30.07.2019: 30.07.2019
gilt über 8-711
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Änderungen1

2019Neu
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung: Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
übergeleitet aus 8-711.x

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