8-711.0 Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen: Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck (CPAP)

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

gilt über 8-711

Bei einem Neugeborenen wird im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung über 96 Stunden eine High-Flow-Nasenbrille angewandt. Sind die 96 Stunden als Beatmung im Sinne der DKR 1001 anzuerkennen?

BSGBSG, Urteil vom 30.07.2019: 30.07.2019
gilt über 8-711
Volltext anzeigen (~19 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

8-711.00
Bei Neugeborenen (0. bis 28. Lebenstag)Hinweis⚖ 4
8-711.01
Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)⚖ 3

Änderungen

2010Bestand
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck [CPAP]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2012 · Stand 14.10.2011 · © Copyright DIMDI 1994-2012