8-70...8-72 Maßnahmen für das Atmungssystem

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes13

8-700
Offenhalten der oberen AtemwegeHinweis⚖ 3
8-701
Einfache endotracheale Intubation2 Inklusiva⚖ 2
8-704
Intubation mit Doppellumentubus⚖ 2
8-706
Anlegen einer Maske zur maschinellen BeatmungInklusivum⚖ 2
8-711
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und SäuglingenHinweis⚖ 3
8-712
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Kindern und JugendlichenHinweis⚖ 1
8-713
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Erwachsenen
8-714
Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen
8-716
Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung2 Inklusiva⚖ 2
8-717
Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogenen AtemstörungenHinweisInklusivum⚖ 1
8-719
Zusatzinformationen zur maschinellen Beatmung
8-720
Sauerstoffzufuhr bei NeugeborenenEinmalkode2 Hinweise⚖ 2
8-721
Hyperbare Oxygenation [HBO]Hinweis

Änderungen

2010Bestand
Maßnahmen für das Atmungssystem

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018