8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

8-70·Zugang bei maschineller Beatmung und Maßnahmen zum Offenhalten der Atemwege

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Anpassen einer Gesichtsmaske oder Nasenmaske

Gilt für den ganzen Zweig2

8-70 Zugang bei maschineller Beatmung und Maßnahmen zum Offenhalten der Atemwege
Exklusive:
Temporäre Tracheostomie5-311
Hinweis:
Die Intubation im Rahmen einer Operation ist nicht zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Anlegen einer Maske zur maschinellen BeatmungEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019