8-700.y Offenhalten der oberen Atemwege: N.n.bez.

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

gilt über 8-700

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 8-700

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Änderungen

2010Bestand
Offenhalten der oberen Atemwege: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2011 · Stand 21.10.2010 · © Copyright DIMDI 1994-2011