8-700.1 Offenhalten der oberen Atemwege: Durch nasopharyngealen Tubus

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

gilt über 8-700

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 8-700

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Offenhalten der oberen Atemwege durch nasopharyngealen TubusEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Offenhalten der oberen Atemwege: Durch nasopharyngealen Tubus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2012 · Stand 14.10.2011 · © Copyright DIMDI 1994-2012