8-630.2 Elektrokonvulsionstherapie [EKT]: Grundleistung

8-63·Elektrostimulation des Nervensystems

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZP: ZP73.01Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Kodieranleitung3

Hinweis:
Zur Grundleistung gehören die fachärztliche Indikationsstellung, die Aufklärung und die Durchführung der ersten Elektrokonvulsionstherapie-Sitzung. Diese ist nicht gesondert zu kodieren
Die Durchführung erfolgt unter Muskelrelaxation in Narkose
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP73.01
Elektrokonvulsionstherapie [EKT]: Grundleistung394,58 €

Alphabetisches Verzeichnis2

EKT-GrundleistungEine Schlüsselnummer
Elektrokonvulsionstherapie-GrundleistungEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

EKTElektrokonvulsionstherapie

Änderungen1

2012Neu
Elektrokonvulsionstherapie [EKT]: Grundleistung
übergeleitet aus 8-630.0

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021