8-630.2 Elektrokonvulsionstherapie [EKT]: Grundleistung

8-63·Elektrostimulation des Nervensystems

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZP: ZP2019-01Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Kodieranleitung3

Hinweis:
Zur Grundleistung gehören die fachärztliche Indikationsstellung, die Aufklärung und die Durchführung der ersten Elektrokonvulsionstherapie-Sitzung. Diese ist nicht gesondert zu kodieren
Die Durchführung erfolgt unter Muskelrelaxation in Narkose
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP2019-01
Elektrokonvulsionstherapie [EKT]individuell
  • Erfasst über 8-630* — der Katalog meint damit alle 5- und 6-Steller darunter.
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis2

EKT-GrundleistungEine Schlüsselnummer
Elektrokonvulsionstherapie-GrundleistungEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

EKTElektrokonvulsionstherapie

Änderungen1

2012Neu
Elektrokonvulsionstherapie [EKT]: Grundleistung
übergeleitet aus 8-630.0

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019