8-607 Hypothermiebehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung3

Inklusive:
Hypothermiebehandlung z.B. bei zerebraler Ischämie, bei Zustand nach Herzstillstand oder Schädel-Hirn-Trauma
Hinweis:
Die Kühlung und Wiedererwärmung müssen kontrolliert und steuerbar erfolgen
Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit den Kodes 8-851.1 oder 8-851.2 verschlüsselt wird, ist die Hypothermiebehandlung nicht gesondert zu kodieren

Subkodes3

8-607.0
Invasive Kühlung durch Anwendung eines speziellen Kühlkathetersnur § 17b
8-607.1
Nicht invasive Kühlung durch Anwendung eines Speziallagerungssystemsnur § 17b
8-607.x
Sonstigenur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Hypothermiebehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010